Ungleichbehandlung beim Top-Jugendticket

12. September 2015

Die Grundlage für das Top-Jugendticket bildet die Schülerfreifahrt. Die Kosten für die Verkehrsverbände werden vom Bundesministerium für Familien und Jugend (BMFJ) gedeckt, für die Schüler bleibt ein Selbstbehalt in der Höhe von 19,60 Euro. Dieser Fahrschein berechtigt die Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel für die Strecke vom Wohnsitz bis zur Schule.

Berechtigte sind Besucher einer öffentlichen oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Schule und einer Schule für Gesundheits- und Krankenpflege sowie Lehrlinge und Jugendliche, die ein Freiwilliges Soziales Jahr absolvieren. Diese Personen haben nun die Möglichkeit, durch eine Aufzahlung von 40,40 Euro das Top-Jugendticket zu erwerben. Mit diesem Ticket können alle öffentlichen Verkehrsmittel in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland auch in der Freizeit und in den Ferien benutzt werden.

Ausgeschlossen hiervon sind allerdings die Besucher der Wiener Maturaschule.

Im Studio diskutiert Volksanwalt Dr. Günther Kräuter mit dem Pressesprecher der Wiener Linien, Dominik Gries.

Das Familienministerium hat der Volksanwaltschaft in einem Schreiben mitgeteilt, dass der Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) die Möglichkeit hätte, weiteren Personengruppen den Zugang zum TOP-Jugendticket zu ermöglichen. Der VOR entgegnet dazu, dass ohne öffentliche Co-Finanzierung eine Ausdehnung des Bezugskreises aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich sei. 

Volksanwalt Kräuter  weist auf das Arbeitsprogramm der Bundesregierung hin, in dem sich folgende Erklärung findet: „Sicherstellung der Mobilität aller Jugendlichen und jungen Menschen in schulischer und schulähnlicher Ausbildung durch Ausweitung des bestehenden TOP-Jugendtickets auf bisher nicht erfasste Gruppen. Für Studierende soll das tarifliche Angebot im öffentlichen Verkehr (Studententicket) weiterentwickelt werden.“

Volksanwalt Kräuter appelliert an das Familienministerium den Bezieherkreis zu erweitern. In einem ersten Schritt solle man eine Lösung bei Jugendlichen an privaten Schulen finden, bevor in einem weiteren Schritt erhoben wird, „ob eine Ausdehnung für Studierende möglich ist“, so Kräuter abschließend.

 

Nachgefragt: Zahnbehandlung mit Narkose

Für bestimmte Bevölkerungsgruppen stellt ein Besuch beim Zahnarzt ein fast unlösbares Problem dar. Menschen mit Angststörungen oder Menschen mit Behinderung können nun immer öfter ihre Behandlungen in Narkose, im Beisein eines Anästhesisten, vornehmen lassen. Das lange Warten auf einen geeigneten Termin in einer Klinik, in der die Kosten zur Gänze übernommen werden, lässt viele Patientinnen und Patienten auf niedergelassene Ärzte ausweichen. Da es, laut Stellungnahme der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK), keinen Vertrag zwischen Sozialversicherungsträgern und der Zahnärztekammer gibt, werden die Kosten jedoch nur zu einem geringen Teil übernommen.

Für den Volksanwalt sind diese langen Wartezeiten und der geringe Kostenersatz nicht  akzeptabel. Volksanwalt Dr. Günther Kräuter kündigte in der ORF-Sendung daher an, sich auch an den Hauptverband der Sozialversicherungsträger zu wenden.

Erfreulicherweise kann nun -  nach einer Umfrage des Hauptverbandes bei den Krankenversicherungsträgern in den Ländern - mitgeteilt werden, dass in Österreich eine flächendeckende Versorgung gewährleistet wird. Diese Behandlungen sind jedoch nach wie vor nur in Krankenhäusern, Kliniken und Ambulatorien möglich.

Volksanwalt Günther Kräuter begrüßt die Zunahme an flächendeckender Versorgung, weist auch auf eine besondere Form der Zusammenarbeit in Tirol und Vorarlberg hin. Dort können zahnärztliche Narkosebehandlungen von niedergelassenen Ärzten in den Kliniken und Krankenhäusern vorgenommen werden.

Trotz des erfreulichen Fortschritts bleibt die Forderung, die Kosten für Behandlungen bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten zu übernehmen, aufrecht.  Kräuter „Hier geht es schließlich nicht um wehleidige Patienten, sondern um wirklich schwierige Fälle, bei denen eine übliche Behandlung nicht möglich ist.“

 

Nachgefragt: Unterstützung für Fahrtkosten – ist Bund oder Land zuständig?

Nach einem Rückenmarksschlaganfall vor zehn Jahren sitzt eine Oberösterreicherin im Rollstuhl. Durch ihre Beschäftigung bei der Gemeindebücherei ergab sich folgende kuriose Situation: Das Land OÖ gewährt einen Fahrtkostenzuschuss für Menschen mit Behinderung, die nicht berufstätig sind. Der Bund gewährt diesen Zuschuss bei Berufstätigen erst ab der Geringfügigkeitsgrenze. Die Oberösterreicherin fällt in keine der beiden Gruppen hinein, da ihr Verdienst die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet. Somit erhielt die Betroffene weder einen Zuschuss vom Land noch vom Bund.

Nach der Sendung teilte das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumenten (BMASK) nun mit, dass man eine Zuwendung im Ausmaß von 1.200 Euro für 2014 und 2015 aus den Mitteln des Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung an die Beschwerdeführerin überwiesen habe.

Das BMASK teilte überdies mit, dass die gegenständliche Problematik weiterhin mit den Ländern erörtert wird. „Es ist erfreulich, dass es hier ein Umdenken gibt und das BMASK weiterhin das Thema in seine Gespräche mit den Bundesländern einschließt. Auch wenn es noch andauern wird, die Volksanwaltschaft wird dranbleiben.“, so Kräuter.

 

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Jahr für Jahr flüchten tausende Menschen aus den Krisenregionen Asien, Afrika und Osteuropa. Besonders prekär ist die Lage für Kinder und Jugendliche, die ohne Eltern flüchten – sogenannte unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF).

Volksanwalt Dr. Günther Kräuter hat mit der zuständigen Expertenkommission das Erstaufnahmezentrum Traiskirchen besucht. Die Kommissionen der Volksanwaltschaft können solche Einrichtungen unangekündigt besuchen und haben uneingeschränkten Zutritt.

„Bei diesem Besuch ist uns klar geworden, Traiskirchen ist kein Platz für unbegleitete Kinder und Jugendliche“, so Kräuter. In Erstaufnahmestellen gibt es keine ausreichende Abklärung des Bedarfes an spezieller Betreuung (z.B. Therapien). 

Es ist unabdingbar, dass die Kinder- und Jugendhilfeträger die Obsorge für diese Kinder übernehmen und für die geeignete Unterbringung, Therapie und Ausbildung sorgen.

Die Volksanwaltschaft betont immer wieder, dass Kinder und Jugendliche in Österreich ungeachtet ihrer Herkunft gleich behandelt werden müssen. „Sowohl die UN-Kinderrechtekonvention als auch die österreichische Gesetzeslage sind eindeutig, es darf kein Unterschied zwischen österreichischen Kindern und Jugendlichen und unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gemacht werden.“, so Volksanwalt Kräuter.