Unerträgliche Lärmbelästigung durch Selbstschussanlagen zur Vogelvertreibung
„Wir sind einer gesundheitsbeeinträchtigenden und unerträglichen Geräuschbelästigung ausgesetzt, 16 Wochen lang, 7 Tage pro Woche, von der Morgendämmerung bis zur Abenddämmerung und teilweise auch nachts. In einer solchen Situation leben und arbeiten zu müssen, ist für uns und viele andere eine Qual“, so ein Podersdorfer Bewohner, der sich mehrfach erfolglos beim Bürgermeister beschwert hatte. Aus Sicht der Volksanwaltschaft eine untragbare Situation.
Es gibt eine Verordnung des Landes die vorsieht, dass betroffene Gemeinden gemeinsame Maßnahmen zur Starevertreibung veranlassen können, diese müssen vom jeweiligen Bürgermeister angeordnet werden. Volksanwältin Brinek dazu: „Über diese Maßnahmen sind genaue Aufzeichnungen zu führen und die Gemeinde hat zu überprüfen, ob diese auch den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Keinesfalls vorgesehen sind Selbstschussautomaten.“
Darüber hinaus verweist die Volksanwältin darauf, dass ungebührlicher störender Lärm vom Bürgermeister zur Anzeige gebracht werden muss und empfiehlt dringend, für das kommende Jahr eine geeignete gemeinsame Vorgehensweise, wie sie in der Verordnung vorgesehen ist.
Baumwurzeln verhindern Sargbeisetzung
Immer wieder wird die Volksanwaltschaft mit Fällen, wie Schäden an Gräbern durch Baumwurzeln bzw. auch Fragen der Kostentragung für das Entfernen der Bäume, konfrontiert. Im vorliegenden Fall wurde ein Wiener mit Schreiben der Friedhöfe Wien GmbH darüber in Kenntnis gesetzt, dass sein Familiengrab nur mehr eingeschränkt genützt werden könne. Aufgrund des Wurzeleinwuchses einer neben dem Grab stehenden Linde käme eine Sargbeisetzung nicht mehr in Frage, lediglich eine Urnenbeisetzung wäre noch möglich.
Eine erschütternde Nachricht für seine 96-jährige Mutter, deren unbedingter Wunsch eine Beisetzung neben ihrem verstorbenen Mann ist. Für dieses Grab hatte man jahrzehntelang bezahlt, das Benützungsrecht gilt noch bis 2024. Auf Nachfrage der Volksanwaltschaft beruft sich die Wiener Friedhöfe GmbH auf das Baumschutzgesetz und bezeichnet das Wachstum der Wurzeln als „höhere Gewalt“.
Volksanwältin Brinek findet klare Worte: „Fest steht, dass der besagte Baum bereits zum Zeitpunkt der Anmietung des Grabes 1964 neben der Grabstelle stand. Unverständlich ist mir, wie die Friedhofsverwaltung darauf kommt, das Wachsen von Baumwurzeln als höhere Gewalt darzustellen. Ich erwarte mir, dass die betroffene Familie ein vernünftiges Angebot erhält, sodass der Wunsch der hochbetagten Mutter erfüllt werden kann.“
Die in der Sendung anwesenden Vertreter der Friedhofsverwaltung unterbreiteten umgehend den Vorschlag, im Rahmen von Probebohrungen zu versuchen, die sterblichen Überreste des Ehegatten in ein von ihnen zur Verfügung zu stellendes Ersatzgrab zu überführen.
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