Treppenlift verhindert barrierefreien Zugang
Menschen mit Behinderung sind in Österreich nach wie vor mit Problemen aufgrund baulicher Barrieren konfrontiert. Betroffene Bürgerinnen und Bürger wenden sich immer wieder an die Volksanwaltschaft, da Wohnungen oder Räumlichkeiten in Wohnanlagen nicht barrierefrei zugänglich sind.
In einem aktuellen Fall in Oberösterreich hat ein Bürgermeister den Bau von Wohnhäusern bewilligt, in denen Kellerabteile und Gemeinschaftsräume nicht barrierefrei zugänglich sind. Der nachträglich eingebaute Treppenlift ist für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer unbenutzbar. Da vor dem Treppenlift zu wenig Platz vorhanden ist, um mit einem Rollstuhl zu wenden, können Betroffene weder auf die Plattform des Lifts auffahren, noch von diesem abfahren.
Die Volksanwaltschaft stellte im Zuge ihres Prüfverfahrens einen Missstand in der Verwaltung fest. „Gemäß Oberösterreichischem Bautechnikgesetz müssen bauliche Anlagen so geplant und errichtet werden, dass Barrieren vermieden werden“, sagt Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek. Das Gesetz sehe außerdem vor, dass sämtliche Neben-Räumlichkeiten von Wohnanlagen wie Zu- und Eingänge, Gänge, Korridore, Aufzüge und Tiefgaragen barrierefrei zugänglich sind. „Der Bürgermeister hätte die beantragte Baubewilligung daher nicht erteilen dürfen“, folgert die Volksanwältin.