Teure Nachmittagsbetreuung für chronisch krankes Kind

30. September 2017

Der zwölfjährige Maximilian ist das einzige von 42 Kindern in der höchsten Pflegestufe in einer NÖ Sonderschule. Trotz einer angeborenen schweren Erkrankung. ist er in das Schulleben und in die Freizeitgestaltung voll integriert. Von Montag bis Freitag verbringt er jeden Nachmittag drei Stunden mit anderen Kindern. Für die Familie, die noch ein zweites Kind hat, bedeutet das eine große finanzielle Anspannung. 40% des Pflegegeldes gehen monatlich für die Nachmittagsbetreuung in der Schule auf. Der Bub braucht aber auch noch andere Therapien, um die Krankheit einbremsen und seinen Körper in Bewegung halten zu können.

Die Eltern hatten sich mit den Kosten für die Schulbetreuung bereits abgefunden. Doch dann erfuhren sie, dass es einen großen Unterschied macht, wo man wohnt und wo ein Kind betreut wird. Die Schulgemeinde teilte mit, dass die Kosten von 677 € von einem Gemeindeverband berechnet worden seien. Eine einzelne Gemeinde könne nichts ändern.

Der Bürgermeister der Heimatgemeinde der Familie signalisierte dagegen rasch Unterstützung. Er befreite den Buben von der Schulsprengelpflicht und bot an, die Zahlungen für den Schulbesuch künftig statt in die bisherige Schulgemeinde in die nächstgelegene Stadtgemeinde Tulln zu überweisen, wo die Gebühr für die monatliche Nachmittagsbetreuung nur 88 € betrage.

Für Volksanwalt Dr. Fichtenbauer ist klar, dass die Beiträge sozial verträglich sein müssten, eine automatische Bindung des Beitrags an die Pflegestufe sei unhaltbar. Andere Gemeinden gingen in ähnlichen Fällen redlich vor, ein Kind mit höheren Betreuungsbedürfnissen dürfe nicht zu einem Geschäftsmodell werden.

Auch das Land NÖ hielt gegenüber der Volksanwaltschaft schriftlich fest, dass allein die Pflegestufe keine Aussage über erhöhten Pflegebedarf zulasse. Die Kosten sehe daher auch das Land als nicht gerechtfertigt an. Es beabsichtige, die Schulgemeinde bei der Erarbeitung einer neuen Verordnung zu unterstützen.

 

Nachgefragt: Traktorpulling-Veranstaltung am Klopeiner See

In St. Kanzian am Klopeiner See fand im August 2014 eine "Traktorpulling" –Veranstaltung statt. Die Anwohnerinnen und Anwohner wünschten sich damals, dass es das erste und letzte Mal gewesen wäre. Traktoren und andere Gefährte wurden mit Panzer- und Flugzeugmotoren bestückt, um schwere Anhänger mit Bremsvorrichtung über ein Feld zu ziehen. Wer am weitesten mit seinem bis zu 10.000 PS starken Fahrzeug zieht, gewinnt. Damit waren Lärmbelastungen verbunden, weiters stiegen bis zu 40 Meter hohe schwarze Rauchsäulen aus den Auspuffanlagen auf.

Die Kärntner Landesregierung führte Lärmmessungen durch, bei der Werte von bis zu 93 dB bei nur 300 Meter entfernten Wohnhausanlagen gemessen wurden. Die Veranstaltung dauert zwar nur zwei Tage, jedoch kamen zusätzlich Auf- und Abbauarbeiten hinzu, was eine Mehrbelastung von weiteren acht Tagen bedeutete.

In der Sendung „Bürgeranwalt“ vom 8. November 2014 sah Volksanwalt Peter Fichtenbauer das Problem vor allem darin, dass der Veranstaltungsort ungeeignet sei. Die 300 Meter Distanz zu den Wohngebäuden sei viel zu gering. Ebenso sei der Sicherheitsbericht, der bei der Bewilligung bei derlei Veranstaltungen vorab bei der Behörde hinterlegt werde müsse, nicht evaluiert worden. Ein neuer Veranstaltungsort sollte gesucht werden, der nicht mehr in der Nähe von Wohngebieten liegt.

2016 fand wieder eine Veranstaltung statt. Diesmal jedoch an einem anderen Ort, weiter entfernt von Wohnhäusern. Die Anwohnerschaft zeigte sind zufrieden. Volksanwalt Dr. Fichtenbauer bemerkte, dass nichts gegen eine derartige Veranstaltung einzuwenden sei, so lange Anwohner dadurch nicht oder nur wenig belästigt würden. Eine positive Bilanz also für alle Beteiligten.

 

Nachgefragt: Naherholungsgebiet Hörndlwald in Wien

Am 7. Mai 2016 berichtete der „Bürgeranwalt“ über eine große Aufregung im 13. Wiener Bezirk. Auf dem geplanten Baugelände für ein Rehabilitationszentrum nahe des Lainzer Tiergartens stand einst das „Josef-Afritsch-Heim“ für internationale Jungendtreffen, welches 2013 abgerissen wurde. Die Bezirksräte aller Parteien beantragten 2009 einstimmig die Renaturierung des Grundstücks als Erholungsraum für den Fall des Abrisses. Der damals zuständige Stadtrat sicherte den Erhalt als Naherholungsgebiet auf einem Großteil der Grundfläche zu. Den mit dem Trägerverein abgeschlossenen Baurechtsvertrag beschloss der Wiener Gemeinderat 2014 dennoch.

Die Hoffnung, dass zwei auf dem Gelände vermutete Tierarten – der Zwergadler und der Juchtenkäfer – das Projekt zu Fall bringen könnten, hat sich nicht erfüllt. Dennoch ist das Naturschutzverfahren noch nicht abgeschlossen. So bestellte die MA 22 einen externen Gutachter zur Klärung „anderer zufriedenstellender Lösungen“ und das Vorliegen eines öffentlichen Interesses entsprechend den Vorgaben der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Noch nicht rechtskräftige Bewilligungsbescheide nach der Bauordnung und dem Elektrizitätswirtschaftsgesetz liegen allerdings schon vor.

Volksanwalt Fichtenbauer betonte, dass es andere umweltverträglichere Standorte gebe: „Es stehen Pavillons des östlich an den Hörndlwald angrenzenden Geriatriezentrums am Wienerwald seit zwei Jahren ungenutzt leer und ein bebaubares Grundstück auf dem Rosenhügel ist auch wieder frei, da das dort geplante Versorgungszentrum für Kinder-Rehabilitation nach Bad Erlach in NÖ kommt.“ Das wichtige Naherholungsgebiet soll für die Allgemeinheit unbedingt erhalten bleiben, ist er fest überzeugt.

Nun kam eine überraschende Wendung: Das Rehabilitationszentrum wird vorübergehend in die Pavillons des angrenzenden Geriatriezentrums ziehen und später sein Quartier auf dem Rosenhügel finden. Volksanwalt Dr. Fichtenbauer zeigt sich zufrieden. Niemand bestreite den Bedarf an dieser Einrichtung, doch sollten bereits bestehende Kapazitäten genutzt werden, was nun geschehe. Er sieht darin einen Sieg der Vernunft, offen ist jedoch noch die Frage, ob die Liegenschaft des ehemaligen Josef-Afritsch-Heims rückgewidmet wird.