Tag der Pflege: Volksanwaltschaft ist Verbündete der Pflegerinnen und Pfleger
„Die Volksanwaltschaft kontrolliert die Pflegeheime, aber nicht die Pflegerinnen und Pfleger. In der präventiven Menschenrechtskontrolle schauen wir die Rahmenbedingungen an, die notwendig sind, um menschenrechtskonforme Pflege sicherzustellen“, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz anlässlich des Internationalen Tags der Pflege am 12. Mai: „Die Beschäftigten müssen die Kontrollen nicht fürchten, im Gegenteil: Wir machen die Betreiber der Einrichtungen und in extremen Fällen auch die Öffentlichkeit auf Bedingungen aufmerksam, die auch zulasten der Beschäftigten gehen. Das zeigt sich auch darin, dass wir immer wieder Hinweise von den Beschäftigten in den Alten- und Pflegeheimen erhalten.“
Eine Beobachtung zieht sich durch: Verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen ist sehr oft der Personalmangel. „Der flächendeckende Personalnotstand in der Pflege gefährdet Menschenwürde, Autonomie und Selbstständigkeit der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner“, sagt Achitz.
Stichwort Präventive Menschenrechtskontrolle
Die Volksanwaltschaft ist seit dem 1. Juli 2012 für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte in der Republik Österreich zuständig. Gemeinsam mit einer Bundeskommission und sechs regionalen Kommissionen werden Einrichtungen kontrolliert, in denen es zum Entzug oder zur Einschränkung der persönlichen Freiheit kommt oder kommen kann, etwa in Justizanstalten oder Pflegeheimen. Die Kontrolle erstreckt sich auch auf Einrichtungen und Programme für Menschen mit Behinderungen. Zudem wird die Verwaltung als vollziehende Gewalt beobachtet, wenn unmittelbare Befehls- und Zwangsgewalt, etwa bei Abschiebungen, Demonstrationen und Polizeieinsätzen ausgeübt wird. Im Kern geht es darum, Risikofaktoren für Menschenrechtsverletzungen frühzeitig zu erkennen und abzustellen.
SERVICE: Die Volksanwaltschaft ist unter post@volksanwaltschaft.gv.at sowie unter der kostenlosen Servicenummer 0800 223 223 erreichbar.