Stoisits: Werden persönliche Daten ohne Rechtsgrundlage erhoben?
Der Vater einer Studierenden wandte sich an die Volksanwaltschaft und beschwerte sich darüber, dass im Rahmen einer Studienbeihilfenantragstellung seiner Tochter im Antragsformular persönliche Daten abgefragt worden waren. Das Formular beinhaltete unter anderem Fragen zum Ausbildungsstand und Beruf der Eltern sowie der Ehegattin bzw. des Ehegatten der AntragstellerInnen. Für den betroffenen Vater waren die Gründe für diese Abfrage nicht nachvollziehbar. Eine Rechtsgrundlage für die Datenerhebung konnte er ebenfalls nicht erkennen.
Die zuständige Volksanwältin Mag.a Terezija Stoisits wandte sich an die (vormalige) Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung, die in ihrer Stellungnahme ausführte, dass die erhobenen Daten ausschließlich der internen Statistik der Studienbeihilfebehörde zur Überprüfung der Wirksamkeit der Studienförderung dienten und nicht weitergegeben würden. Die Beantwortung der gegenständlichen Fragen sei freiwillig und es habe die allfällige Nichtbeantwortung keine Auswirkung auf die Beurteilung des Studienbeihilfenanspruches. Eine Rechtsgrundlage für die Datenabfrage konnte nicht genannt werden.
Die Freiwilligkeit der Datenangabe gehe aus der Gestaltung der Antragsformulare und dazugehörigen Ausfüllhilfe jedoch nicht hervor, meinte die zuständige Volksanwältin und wies auf die Notwendigkeit einer Rechtsgrundlage hin, sollten die gegenständlichen Daten weiterhin abgefragt werden. Volksanwältin Stoisits betonte, dass die Gestaltung der Antragsformulare die Freiwilligkeit der Beantwortung der Fragen erkennbar machen müsse. Auch der Umstand, dass die erfragten Informationen ausschließlich für statistische Zwecke verwendet werden, sollte ersichtlich sein.
Die Bundesministerin verwies darauf, dass die gegenständlichen Daten auch in Zukunft erhoben werden sollen, da sie von großer Bedeutung als Planungsgrundlage für die Studienförderung seien. Die Studienbeihilfebehörde werde aber angewiesen die gegenständlichen Formulare so zu gestalten, dass die Freiwilligkeit der Angaben besser zum Ausdruck kommt. Außerdem kündigte sie eine Gesetzesinitiative zur Schaffung einer entsprechenden Rechtsgrundlage für die gegenständliche Datenerhebung an.