Stoisits: Sprechtag im Familienanhaltezentrum Zinnergasse
Am Dienstag, den 22.5.2012, besuchte Volksanwältin Terezija Stoisits das Familienanhaltezentrum Zinnergasse im 11. Wiener Gemeindebezirk.
Im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Sprechtage der Volksanwältin in verschiedenen Polizeianhaltezentren wird allen Beteiligten – Inhaftierten und Festgehaltenen, sowie MitarbeiterInnen der Sicherheitsbehörden – die Möglichkeit geboten, Anliegen und mögliche Probleme persönlich vorzubringen.
Oberst Josef Zinsberger, Leiter für fremdenpolizeiliche Maßnahmen und Anhaltevollzug, führte die Volksanwältin und ihre Mitarbeiterinnen durch die Anlage. Gemeinsam mit Chefinspektor Albert Grasel und Mag.a Sonja Jell vom Bundesinnenministerium, Oberst Zinsberger und Mag.a Anina Woditschka vom Büro des Menschenrechtsbeirats erörterte Volksanwältin Stoisits Probleme und Fortschritte im Zusammenhang mit dem Anhaltevollzug.
Die Kapazitäten im Anhaltezentrum Zinnergasse sind kaum ausgelastet: Im „gelinderen Mittel“ sowie in der Familienunterbringung fänden jeweils bis zu fünfzig in Haft befindliche Personen Platz, seit Umbau wurden insgesamt etwa 400 Personen in der Zinnergasse untergebracht. In den zwei oberen Stockwerken des “gelben Hauses”, wie die Familienunterbringung Zinnergasse in Simmering auch genannt wird, stehen seit dem im Oktober 2011 abgeschlossenen Umbau zwölf Wohneinheiten zur Verfügung, in welchen inhaftierte Familien, die ihrer Ausreiseverpflichtung nicht freiwillig nachgekommen sind, unmittelbar vor ihrer Abschiebung festgehalten werden. In diesem Zeitraum von vorgesehenerweise maximal 48 Stunden werden die im offenen Vollzug untergebrachten Familien vor der Ausserlandesschaffung medizinisch untersucht (u.a. sogenannte Flugtauglichkeitsprüfung), ab Überstellung in die Zinnergasse werden sie auch von MitarbeiterInnen einer Hilfsorganisation begleitet. Im unteren Stockwerk des Hauses befinden sich die Räumlichkeiten für Personen, bei welchen gelinderes Mittel im Anhaltevollzug zum Tragen kommt, d.h. welche das Gebäude untertags auch verlassen dürfen.