Stellungnahme zum Verbrechensopfergesetz
Erweiterung des Anwendungsbereiches positiv, aber weitergehende Verbesserungen auf Grund völkerrechtlicher Verpflichtungen notwendig
In ihrer Funktion als Menschenrechtshaus der Republik kritisiert die Volksanwaltschaft den vorliegenden Gesetzesentwurf zur Novelle des Verbrechensopfergesetzes. Dieser gehe nicht weit genug, um umfassende Entschädigungsleistungen für Opfer von Verbrechen gemäß völkerrechtlicher Verpflichtungen zu garantieren. So würden in der derzeitigen Fassung beispielsweise Asylwerbende, deren Antrag abgewiesen wurde, von Ansprüchen ausgeschlossen bleiben. Des Weiteren werden Folteropfer nicht explizit als Anspruchsberechtigte genannt.
Nach internationalen Menschenrechtsnormen ist der Staat verpflichtet, angemessene Entschädigungsleistungen und Wiedergutmachungen für Verbrechensopfer zu gewähren, wenn dies auf zivilrechtlichem Weg nicht möglich ist. Insbesondere ist dabei die spezielle Situation von weiblichen und minderjährigen Opfern zu berücksichtigen. Wesentlich ist außerdem der Zugang zu Information über die Möglichkeit von Entschädigungsleistungen sowie die Informationsvermittlung in einer für die Opfer verständlichen Sprache. Die Volksanwaltschaft fordert, dass diesbezügliche Bestimmungen in das Verbrechensopfergesetz aufgenommen werden.
Die Volksanwaltschaft merkt positiv an, dass die geplante Gesetzesänderung eine Erweiterung des Anwendungsbereiches vorsieht und damit mehr Personengruppen Anspruch auf Entschädigungszahlungen haben werden. So sollen künftig auch Opfer des Menschenhandels vom Verbrechensopfergesetz erfasst werden. Allerdings sei der vorgesehene Pauschalbetrag von 2.000 Euro zur Abgeltung von Schmerzensgeld ungenügend, denn gerade Opfer von Menschenhandel erleiden üblicherweise besonders große immaterielle Schäden.
Die Volksanwaltschaft verweist in ihrer Stellungnahme zusätzlich auf nationale Härtefälle, die vor Jahrzehnten Opfer von Gewalt und Missbrauch in Heimen wurden und kritisiert, dass die bislang geleisteten Entschädigungen ungenügend seien. Ein von der Volksanwaltschaft im Jahr 2011 österreichweites Prüfverfahren habe gezeigt, dass es insbesondere schwierig sei, Schadenersatzansprüche hinsichtlich der verlorenen Verdienstzeiten geltend zu machen. Die Volksanwaltschaft schlägt daher einen erleichterten Zugang zu Entschädigungsleistungen für Verdienstentgang und damit eine dauernde soziale Absicherung für diese Opfergruppe vor.