"Stadt finden"- Fachdebatte: Was bedeutet öffentliches Interesse an der Stadt?
Auf großes Interesse stieß am 13. November das Thema der Fachdebatte "Was bedeutet öffentliches Interesse an der Stadt?", das von Planenden, Politiker(inne)n, Projektentwickelnden, Grundstückseigentümer(inne)n, Investor(inn)en, Bauträgern, Jurist(inn)en, Journalist(inn)en und Bürger(innen) diskutiert wurde. Damit nicht einfach das Recht des Stärkeren gilt, hat unsere Gesellschaft Mechanismen entwickelt, wie das öffentliche Interesse in und bei diesen Prozessen der Veränderung gesichert werden kann, stellt Vizepräsident Architekt DI Bernhard Sommer klar.
Seit 40 Jahren hat die Volksanwaltschaft die Aufgabe Sachverhalte, die mit Raumordnung, Stadtplanung und Flächenwidmung zu tun haben, zu prüfen und darüber nachzudenken, sagt Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek.
Wichtiges Instrument des öffentlichen Interesses an der Stadtentwicklung, bei Entscheidungen über Grund und Boden, Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungen, ist der Fachbeirat für Stadtplanung und Stadtgestaltung in Wien. Auf die Bedeutung des gutachterlichen Hinterfragens für alle Bewohnerinnen und Bewohner machte Architektin DI Hemma Fasch als langjähriges Mitglied des Fachbeirats aufmerksam: „Beiräte machen nur dann Sinn, wenn sie substantiell und kein Durchwinkgremium sind. Ich empfehle Beiräte von außen, national oder international zu bestellen, mit der Verpflichtung der Planungsenthaltung für die Dauer ihrer Berufung um Interessenkonflikte im Vorfeld auszuschließen.“ Fasch betonte: „Wichtig wäre ein stufenweiser Aufbau der Stadtentwicklungsprozesse. Zuerst steht die Erhebung von Parametern, den Rahmenbedingungen die ein bestimmtes Projekt auf ein Areal hat und darauf aufbauend sollte es einen städtebaulichen Wettbewerb geben. Nicht umgekehrt, dass zuerst das Projekt feststeht und man sich danach Gedanken um die Verträglichkeit macht. Weiters ist der Fachbeirat schon in den Entwicklungsprozess einzubinden, dies geschieht in Wien noch nicht. Nur so kann die Empfehlungen des Fachbeirats vor Erstellung der Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderung einfließen. Verträgliche Stadtentwicklung braucht umsichtige Planung. Es drängen die Finanzmärkte darauf, die Zukunft der Stadt zu bestimmen, bewohnen aber müssen die Menschen die Stadt auch weiterhin.
Das öffentliche Interesse, unter anderem beim Projekt „Wiener Heumarkt“, wurde von Mag. Agnes Lier, Expertin für Baurecht in der Volksanwaltschaft, thematisiert: „Aus Sicht der Volksanwaltschaft ist es nicht gelungen, der Öffentlichkeit darzulegen, dass ihr Interesse bei der Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes gewahrt wurde und im Vordergrund stand.“
"Vielen Dank für die wertvollen Inputs der Volksanwaltschaft und an unsere Ziviltechniker(innen)", resümierte Präsident DI Peter Bauer die Fachdebatte und weiter, "besonders an die anwesenden Mitarbeiter(innen) der Stadt Wien. Sie verstehen unsere Fachdebatte als Diskussionsforum, schätzen den konstruktiven, interdisziplinären Diskurs und pflegen den Wissensaustausch, der so wichtig ist um gemeinsam besser zu werden. Weil uns allen unsere wunderschöne Stadt Wien wichtig ist."
Bildnachweis: Kammer der ZiviltechnikerInnen W