SERIE KINDERRECHTE: Gefährlicher Schultransport von Kindern im Rollstuhl
Ein achtjähriger Bub aus Oberösterreich hat eine schwere Mehrfachbehinderung und sitzt im Rollstuhl. Er besucht eine 15 km entfernte Allgemeine Sonderschule. Für den Schulweg benutzt er gemeinsam mit anderen Kindern mit Behinderung einen speziell für Menschen mit Behinderung vorgesehenen Schulbus.
Doch die Beförderung zur Schule stellt sich als gefährlich dar. Grundsätzlich werden die Kinder in einem Rollstuhl hinten im Laderaum eines Busses fixiert, rund 20 cm vor den Kindern befindet sich die hohe Rückenlehne und 20 cm hinter ihnen ist die Tür. Die Eltern des Buben befürchteten, dass ihr Kind bei einem Auffahrunfall keinen Schutz hätte. Doch für den Bub kommt diese Möglichkeit ohnehin nicht in Betracht, da er aufgrund der Enge zu große Angst hat und in Panik geraten würde.
Da es derzeit keine adäquate Möglichkeit der Beförderung des Buben gibt, müssen sich die Eltern mit einer unbefriedigenden Lösung behelfen. Vor jeder Fahrt muss der Bub aus dem Rollstuhl gehoben, in einem von den Eltern bereitgestellten Kindersitz platziert und mit einem normalen Gurt und einem von ihnen händisch verlängerten Gurt gesichert werden.
Die Eltern wünschen sich, dass im Bus eine Sitzreihe ausgebaut und ihr Sohn mit dem Rollstuhl im Fahrgastraum platziert wird. Für die Kostentragung dieser behinderungsbedingten Adaptierung des Fahrzeuges sieht sich jedoch keine Behörde zuständig. Weder das Land Oberösterreich noch das Bundesministerium für Familien und Jugend oder das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie bieten eine Lösung an.
Nach der UN-Behindertenrechtskonvention ist Menschen mit Behinderung der Zugang zu Bildung zu ermöglichen. Die Kinder müssen daher im Schulbus sicher und kindgerecht befördert werden. Das erfordert spezielle Lösungen, die die Behörden umzusetzen haben.