Schulassistenz verweigert

10. Dezember 2014

Rolando-Epilepsie heißt die Krankheit, die einem Sechsjährigen zu schaffen macht. Sie ist eine der häufigsten Epilepsieformen und verursacht in der Regel zweimal im Monat epileptische Anfälle. Aufgrund der Anfälle leidet das Kind an starken Kopfschmerzen, Erschöpfung und Müdigkeit. So fällt es ihm schwer dem Unterricht zu folgen oder an sportlichen Aktivitäten teilzunehmen.

Der Bezirksschulrat stellte auf Grundlage eines ärztlichen und eines sonderpädagogischen Gutachtens fest, dass das Kind „infolge physischer Behinderung dem Unterricht in der Volksschule ohne Sonderpädagogische Förderung nicht zu folgen vermag.“

Der Vater des Jungen stellte fast zeitgleich einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung und Schulbildung nach dem  Steiermärkischen Behindertengesetz. Demnach werden die Mehrkosten gefördert, die den Menschen mit Behinderung zu einer, seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechenden Erziehung und Schulbildung verhelfen. Dazu zählt auch der behinderungsbedingte Mehraufwand für die Teilnahme am Unterricht, an Schulveranstaltungen und an anderen schulbezogenen Veranstaltungen.

Das zuständige Sozialamt Graz holte im Verfahren ein amtsärztliches Gutachten ein und teilte der Familie in einem Schreiben mit, dass man beabsichtige, den Antrag abzuweisen. Das Anfallsleiden eines Kindes werde, laut Behörde, wegen der Unvorhersehbarkeit der Anfälle durch eine Assistenz weder verhindert noch vermindert. Die Verantwortung für eventuelle Komplikationen sei demnach auch „keinem Menschen zuzumuten“.

In der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ hält Volksanwalt Dr. Günther Kräuter fest, dass es sich bei der beantragten Assistenz nicht um eine medizinische Assistenz, sondern eine Assistenz handelt, die dem Jungen hilft, die in der Schule gestellten Anforderungen zu bewältigen und an schulischen oder sportlichen Aktivitäten teilzunehmen. 

Mag. Walter Purkarthofer vom Sozialamt der Stadt Graz, weist auf das medizinische Gutachten hin, das eine Assistenz nicht vorsieht. Für den Volksanwalt besteht kein Zweifel, dass hier „über das zukünftige Leben des Kindes entschieden wird.“ Schließlich könne der Schüler ohne Hilfe seinen schulischen Pflichten nicht nachkommen, fehle regelmäßig im Unterricht und könne folglich nur schwer eine Ausbildung machen oder studieren.

Letztendlich sagt der Vertreter des Sozialamtes Graz zu, neuerlich zwei Gutachten einzuholen und diese noch in das laufende Verfahren einzubinden. 

Nachgefragt: Intensivpflege zuhause – Wer übernimmt die Kosten?

Infolge eines tragischen Unfalls ist ein 46-jähriger Wiener rund um die Uhr auf die Hilfe von sondermedizinisch ausgebildetem Personal angewiesen. Neben der Hilfe des Fonds Soziales Wien ist die Familie auf sich alleine gestellt. Da die finanziellen Ressourcen der Familie  nun ausgeschöpft sind, droht die Verlegung in ein Geriatriezentrum. In der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ im Mai 2014 diskutierte Volksanwalt Kräuter mit der Direktorin der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK), Dr.in Karin Zoufal, über die Möglichkeiten der Kostenübernahme.

Die WGKK teilte in der Sendung im Mai mit, dass die Kosten nicht übernommen werden können, da die gesetzliche Grundlage fehle. Die Volksanwaltschaft lud daraufhin Vertreterinnen und Vertreter der WGKK, des Fonds Soziales Wien, des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger und des Bundesministeriums für Gesundheit zu einem „Runden Tisch“ ein, um dem zweifachen Familienvater die Intensivpflege zuhause zu ermöglichen.

Trotz dieser Bemühungen gibt es noch keine Lösung. Der Fonds Soziales Wien holt zwei weitere Gutachten ein, um den genauen Pflegebedarf abzuklären. Volksanwalt Kräuter appelliert an die zuständigen Behörden und hofft auf eine Entscheidung noch vor Jahresende.