Prader-Willi-Syndrom: Wirksame Hilfe für Betroffene erforderlich
Der 22-Jährige Kasim leidet seit seiner Geburt am Prader-Willi Syndrom. Die seltene genetische Erkrankung bewirkt, dass er einen unstillbaren Appetit hat und sein Körper eine verminderte Muskelspannung aufweist. Rund fünf Kinder werden in Österreich jedes Jahr mit dieser seltenen Krankheit geboren. Kasim schaffte trotz vieler Probleme seinen Pflichtschulabschluss. Zu seinen Hobbys zählt Sport, wie er in der ORF-Sendung Bürgeranwalt erzählte. Bei einer Größe von 1,68 Meter wog Kasim F. schon 130 Kilo, nun hat er auf 110 Kilo abgenommen.
Spezielle Einrichtungen für Menschen mit Prader-Willi-Syndrom gibt es in Österreich allerdings nicht. Kasim könnte in einer entsprechenden Einrichtung in Deutschland behandelt werden, doch die Kostenübernahme für die deutsche Spezialeinrichtung ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Der Fonds Soziales Wien (FSW) lehnte die Kostenübernahme für die deutsche Einrichtung ab. Kasims Mutter erhielt vom FSW zwar eine Förderzusage, darüber hinaus jedoch bloß eine Liste mit Einrichtungen in Österreich, die sie kontaktieren sollte. Diese gaben jedoch auf Nachfrage an, nicht über geeignetes Personal zu verfügen. Für Kasims Mutter – sie ist selbst schwer krank – bedeutet es eine große Belastung, dass es für ihren Sohn keinen passenden Platz gibt.
Volksanwalt Günther Kräuter kritisierte, dass die betroffene Mutter mit dieser schwierigen Situation völlig allein gelassen wurde. In der Sendung versprach der Leiter des KundInnenservice des FSW Roland Haller zeitnah eine passende Lösung für Kasim zu finden.
Wie sind Marmelade-Packungen zu kennzeichnen?
Erwin Pletterbauer versorgt Einrichtungen wie Hotels und Pensionistenheime mit seiner Bio-marmelade in Portionen zu je 20 Gramm. Auf der Verpackung gibt er auf engstem Raum Zutaten, Herkunft und Inhaltsstoffe an. Was den Kleinunternehmer ärgert: Große Industrieunternehmen weisen die Inhaltstoffe auf den Packungen oft nicht aus. In der Sendung Bürgeranwalt berichteten auch Konsumenten, dass sie wissen wollen, was in ihrer Marmelade stecke. Volksanwalt Kräuter: „Das ist wichtig und Konsumenten haben ein Recht darauf – nicht zuletzt im Fall von Diabetes und Allergien.“
Das zuständige Ministerium teilte der Volksanwaltschaft jedoch mit, dass Kleinstpackungen von Lebensmitteln, die nur im Rahmen von angebotenen Mahlzeiten wie z. B. einem Hotelfrühstück in Verkehr gebracht werden, nicht von der Kennzeichnungspflicht erfasst sind. Diese Auskunft steht aber im Widerspruch zur Judikatur des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).
Volksanwalt Günther Kräuter in der Sendung Bürgeranwalt: "Es ist absurd, dass Ketchup-Packungen in Fastfood-Restaurants gekennzeichnet werden müssen, Marmeladepackungen aber nicht."
-
Auf der ORF TVthek können Sie jeweils eine Woche lang die aktuelle Sendung des Bürgeranwalts online sehen.