Pflegeregress - Gebot der Fairness und Gleichbehandlung
Für die Kosten der Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung konnte der Sozialhilfeträger bis Ende 2017 auf das Privatvermögen der Hilfeempfänger zurückgreifen. Der Gesetzgeber schaffte zwar per 1.1.2018 den Regress ab, jedoch blieben viele Unklarheiten, so auch die im Grundbuch eingetragenen Forderungen.
Angesichts der unklaren Rechtslage gingen die Bundesländer bei der Geltendmachung von Übergangsfällen unterschiedlich vor. Das betraf insbesondere Fälle, bei denen schon vor dem 1. Jänner 2018 eine Ratenvereinbarung abgeschlossen wurde oder um jene, bei denen die Länder oder die Gemeinden, wie im aktuellen Fall der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“, die Forderung durch eine Eintragung im Grundbuch sicherten. Fraglich war, ob die offenen Forderungen noch bezahlt werden müssen.
Grundsätzlich forderte Volksanwalt Günther Kräuter, dass der Vorgabe des Sozialministeriums, auf offene Regressforderungen zu verzichten, gefolgt wird. Es sollte jedoch zumindest eine „einheitliche Vorgangsweise im gesamten Bundesgebiet“ gelten. Die sei ein „Gebot der Fairness und Gleichbehandlung“.
Der Verfassungsgerichtshof entschied im Herbst letzten Jahres, dass auf das Vermögen nicht zugegriffen werden darf, selbst wenn ein rechtskräftiger Bescheid vor Abschaffung des Pflegeregresses am 1.1.2018 vorliegt.
Diesem Beschluss folgte nun der Oberste Gerichtshof (OGH). Der OGH hat noch im Dezember festgestellt, dass auch Pfandrechte wie die Grundbucheintragung, die vor der Abschaffung des Pflegeregresses eingetragen wurden, zu löschen sind.
Volksanwalt Kräuter freut sich über den Ausgang, gibt aber zu bedenken, dass noch eine Entscheidung aussteht. Unklar ist noch, was mit Zahlungen passiert, die im Jahr 2018 geleistet wurden. Im Gegensatz zu Wien erstatten die Steiermark und das Burgenland bereits geleistete Zahlungen nicht zurück.
Nachgefragt: Schattenspringerkrankheit – wer bezahlt die Therapie?
Ein Steirer leidet an der sogenannten Schattenspringerkrankheit. Die sehr seltene genetische Stoffwechselerkrankung äußert sich in schmerzhafter Lichtempfindlichkeit. Trotz des Schutzes langer Kleidung, Handschuhen und Schals führt ein längerer Aufenthalt in der Sonne zu starken Schmerzen auf der Haut. Die Anzahl der Betroffenen ist gering. Experten sprechen von etwas mehr als 30 Personen in Österreich.
Als einzig wirksame Hilfe kommt das Medikament Scenesse in Betracht. Je nach Anzahl der Behandlungen belaufen sich die Kosten auf rund 60.000 bis 80.000 Euro pro Jahr. Die Krankenkasse verweist auf den Krankenhausträger, der wiederum die Wirksamkeit des Medikaments bezweifelt. Die Volksanwaltschaft bemühte sich um eine neuerliche Überprüfung des Einzelfalles. Bedauerlicherweise wollte keine der Behörden der Forderung der Volksanwaltschaft nachkommen. Volksanwalt Kräuter stellt die Behandlung des Falles im Parlament in Aussicht.
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Auf der ORF TVthek können Sie jeweils eine Woche lang die aktuelle Sendung des Bürgeranwalts online sehen