Operation im EU-Ausland - Zahlt die Krankenkasse?
Herr D. B. litt an einer äußerst schmerzhaften Steißbeinfistel und wurde deshalb zweimal in einem Spital in Salzburg operiert. Warum die äußerst unangenehmen Geschwüre am Gesäß wieder auftraten, konnte bislang noch nicht geklärt werden. Dass man, sobald man davon betroffen ist, dringend etwas dagegen unternehmen muss, ist allerdings unausweichlich. Da sich auch nach Konsultation von zwei weiteren Fachärzten keine Aussicht auf Heilung einstellte, wandte sich der verzweifelte Mann an eine Privatklinik in Nürnberg, wo er im Mai 2013 operiert wurde. Die Geschwüre wurden dort mittels Laser durch feinste Zugänge und unter ständiger Ultraschall-Beobachtung erfolgreich entfernt und die Hohlräume mit Laser sterilisiert.
Die Salzburger Gebietskrankenkasse verweigerte zunächst die Übernahme der Kosten in der Höhe von 21.000 Euro und bezweifelte die Wirksamkeit der Operationsmethode, die aber den Vorteil hat, keine Weichteil-Defektwunden zu verursachen. Nach Einleitung des Prüfungsverfahrens der Volksanwaltschaft und wenige Tage vor der Ausstrahlung der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ bot die Salzburger Gebietskrankenkasse dann aber an, 11.000 Euro aus dem Unterstützungsfonds übernehmen zu können.
Volksanwalt Dr. Günther Kräuter betonte im ORF-Bürgeranwalt, dass die Salzburger Gebietskrankenkasse dem Versicherten gleich auch eine weitere Hilfeleistung anbieten hätte müssen. Er hat im Inland mehrere Anläufe unternommen, um mittels konventioneller Behandlungsmethoden seine Arbeitsfähigkeit wieder zu erlangen. Ihn im Stich zu lassen, obwohl die Operation in Deutschland den gewünschten Erfolg erzielte, negiert eine lange Leidensgeschichte.
Offen ist auch noch ein möglicher Schadenersatzanspruch wegen nicht-fachgerechter Behandlung im Salzburger Krankenhaus. Die Patientenanwaltschaft hat sich dieses Anliegens bereits angenommen und ein Gutachten in Auftrag gegeben, um abzuklären, ob Komplikationen auf einen Kunstfehler zurück zu führen sind.
Volksanwalt Dr. Günther Kräuter zeigte sich zuversichtlich, dass der junge Mann den vollen Betrag der Operation in Deutschland zurückerhalten wird. „Wir bleiben auf jeden Fall dran. Und sollte das Gutachten negativ im Sinne des Betroffenen ausgehen, gibt es ja noch Entschädigungsfonds und Kulanzlösungen. Aber wir werden uns dafür einsetzen, dass Herrn B. zumindest eine Restkostenabdeckung erhält“, schließt Dr. Kräuter.
Da die Volksanwaltschaft immer öfter mit Fällen geplanter Operationen im EU -Ausland konfrontiert ist, rät sie dabei Grundregeln zu beachten, die spätere Auseinandersetzungen vermeiden können. Wollen sich Versicherte gezielt zur Behandlung in einen anderen EU/EWR-Staat oder in die Schweiz begeben, ist es geboten, sich vorab an den Krankenversicherungsträger zu wenden und die Bescheinigung E 112 einzuholen. Diese garantiert einen Anspruch auf jene Sachleistung, die auch der Versicherungsträger des Mitgliedsstaates nach den für ihn geltenden Rechtsvorschriften gewährt (sogenannte aushelfende Sachleistungserbringung). Aufwendungen für Krankenbehandlungen, die im Mitgliedsstaat für die eigenen Patientinnen und Patienten übernommen werden, sind deshalb auch vom inländischen Krankenversicherungsträger in voller Höhe zu erstatten. Wenn vorab aber keine Genehmigung für eine Kostenübernahme eingeholt wurde, können Betroffene grundsätzlich nur den Ersatz jener Kosten verlangen, die ihrem Krankenversicherungsträger bei einer Operation im Inland entstanden wären.
Nachgefragt: Familiennahe Unterbringung einer Pflegebedürftigen
Die Sendung Bürgeranwalt berichtete bereits Anfang September 2012 von einer jungen Frau aus Steyr, die nach einer Gehirnblutung viel Pflege braucht und in einer betreuten Wohngemeinschaft, die rund 75 km von ihrer Familie entfernt ist, untergebracht wurde. Deren minderjähriger Tochter wurde es dadurch verunmöglicht, die Mutter so oft sie will zu sehen. Beide litten unter der erzwungen Trennung. Nach einer Diskussion im ORF-Studio mit dem damaligen Volksanwalt Dr. Peter Kostelka hat die assista Soziale Dienste GmbH endlich eine Lösung gefunden. Die junge Mutter kann nun mit Anfang Oktober in einer Einrichtung in der Nähe ihrer Tochter untergebracht werden, wie Volksanwalt Dr. Kräuter versichert.
Nachgefragt: EDV-Ausstattung für blindes Mädchen
Im Mai 2013 befasste sich die Sendung ORF-Bürgeranwalt mit der Braille-PC-Lesehilfe für ein blindes Mädchen, das seit wenigen Wochen eine burgenländische Volksschule besucht. Die Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung lehnte den frühzeitig eingebrachten Antrag der Eltern auf einen Zuschuss ab. Die Volksanwaltschaft kritisierte in der Sendung nicht nachvollziehbare Erlässe, die negieren, dass behinderte Kinder ein Recht auf Bildung haben und jene Unterstützung erhalten müssen, die notwendig ist, um dem Unterricht folgen zu können. Das Land Burgenland hat die Kosten von rund 27.000 Euro für eine behindertengerechte EDV-Ausstattung nun doch übernommen und sicherte zu, die Voraussetzungen zu schaffen, dass schulpflichtige Kinder künftig besser unterstützt werden.