ÖGK will Kosten für Intensivkrankenpflege für Beatmungspflichtigen trotz OGH-Urteils nicht übernehmen
Der 19-jährige Marko J. hat eine seltene neurologische Krankheit, die ihn schubweise viele Fähigkeiten verlieren lässt. Wegen einer Corona-Infektion war er lange im Spital, im Herbst 2022 sollte er in häusliche Intensivpflege entlassen werden. Er muss beatmet und über eine Sonde ernährt werden. Damit er nicht erstickt, muss er rund um die Uhr von diplomierten Pflegerinnen bzw. Pflegern überwacht und betreut werden. „Ein klarer Fall, dass dafür die Krankenkasse zuständig ist, dazu gibt es Höchstgerichtsurteile. Aber die ÖGK drückt sich wieder einmal um ihre Verpflichtungen herum“, kritisiert Volksanwalt Bernhard Achitz, der das Thema auch immer wieder in die ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ brachte, zuletzt am 8. Juni. Auch im Nationalrat wird er die Abgeordneten auf den massiven Handlungsbedarf hinweisen.
Nach mehrmonatigem Krankenhausaufenthalt sollte Marko J. im Herbst 2022 aus dem Krankenhaus entlassen werden. Die Klinik Favoriten verordnete eine ganztägige häusliche Intensivpflege. Die ÖGK schien sich jedoch nicht weiter damit befassen zu wollen und retournierte den Verordnungsschein kommentarlos.
OGH hat festgestellt, dass Intensivpflege von Beatmungspflichtigen Krankenbehandlung ist
Genau genommen sollte die ÖGK die 24-Stunden-Intensivpflege als Sachleistung zur Verfügung stellen, sprich: geeignete Pflegerinnen bzw. Pfleger schicken. Da sie aber dafür keinen Vertragspartner hat, gibt es laut Satzung einen finanziellen Zuschuss. „Der Stundensatz deckt aber bei weitem nicht die Kosten für eine Stunde Pflege ab“, sagt Achitz: „Statt die Unterstützung wenigstens für 24 Stunden auszuzahlen, hat die ÖGK nach dem Einschreiten der Volksanwaltschaft jetzt zehn Stunden angeboten. Ich sehe nicht ein, dass mit den betroffenen Familien gefeilscht wird wie auf dem Flohmarkt, denn der OGH hat eindeutig entschieden, dass die Intensivpflege von Beatmungspflichtigen als Krankenbehandlung anzusehen ist, und dass daher die Krankenkasse zahlen muss.“
Marko J. konnte im Februar 2023 aus dem Krankenhaus entlassen werden – aber nur, weil der Fonds Soziales Wien (FSW) zusicherte, vorübergehend die gesamten Kosten zu übernehmen, für die eigentlich die ÖGK zuständig ist. Marko J. bzw. sein Vater wurden aber aufgefordert, bei der ÖGK einen klagbaren Bescheid einzufordern und vor Gericht zu gehen.
Die Volksanwaltschaft fordert für alle Fälle, in denen sich Krankenkassen und Länder uneinig sind, wer zuständig ist, das Prinzip „Erst zahlen, dann die Kosten aufteilen. Die betroffenen Menschen und ihre Familien sollen nicht auch noch mit endlosen Behördenwegen sekkiert werden. Kassen und Länder sollen erst einmal die Leistung zur Verfügung stellen und sich dann im Hintergrund ausmachen, wie sie die Kosten untereinander aufteilen“, so Volksanwalt Achitz.