Obsorgeantrag wird zur Nervenprobe
Ein Vater musste vier Monate auf die Übertragung der Obsorge seiner siebzehnjährigen Tochter warten. Nach dem Tod der Mutter Anfang September 2017 wollte er möglichst rasch die notwendigen behördlichen und schulischen Schritte setzen können. Doch was wie ein Formalakt erschien, wurde für den Alleinerziehenden und seine Tochter zur monatelangen Nervenprobe, denn das Gericht entschied erst Ende Jänner 2018 nach mehrmaligen Interventionen über seinen Antrag.
Die für den Fall zuständige Volksanwältin Gertrude Brinek kritisierte die Dauer der Entscheidung über den Obsorgeantrag als Missstand in der Justizverwaltung: „Das lange Warten in einer solch essentiellen Angelegenheit trägt nicht dazu bei, das Vertrauen der Bevölkerung in eine gut funktionierende Justiz zu stärken.“
Das Bundeministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz räumte eine Säumnis des Gerichts ein und nahm den Beschwerdefall zum Anlass, die betroffene Abteilung einer näheren Prüfung zu unterziehen, um solche Verzögerungen in Hinkunft zu vermeiden. Dieses Vorgehen wird von der Volksanwaltschaft positiv gesehen und begrüßt.