Nur „gut gemeint“ – Treppenlift als Barriere

15. Juni 2013

Ein Oberösterreicher möchte seinem auf den Rollstuhl angewiesenen Sohn einen großen Wunsch erfüllen und ihm ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Deshalb kaufte er eine Wohnung in der neu errichteten Siedlung „Marktblick“, die als behindertengerecht angepriesen wurde. Bereits letzten Sommer fand die Schlüsselübergabe statt, doch einziehen konnte der 29-jährige Sohn bis heute nicht. Zwar ist in der Wohnung alles auf seine Bedürfnisse angepasst, doch betreten und verlassen kann er sie alleine nicht. Ein Grund dafür ist der Treppenlift. Dieser ist TÜV-geprüft, entspricht der Ö-Norm und ist ordnungsgemäß eingebaut – und dennoch unbrauchbar: Um von der Plattform am unteren Ende der Treppe fahren zu können, müsste der Rollstuhl um 90 Grad gedreht werden, was für den behinderten Mann aufgrund der Gegebenheiten vor Ort alleine unmöglich ist.

„Das Bauansuchen hätte in dieser Art von vornherein abgewiesen werden müssen“, kritisiert Volksanwältin Brinek. Denn nach den baurechtlichen Bestimmungen muss dieses Wohnhaus barrierefrei geplant und ausgeführt werden. Der Gemeinde hätte schon bei der Vorprüfung zum Baubewilligungsverfahren auffallen müssen, dass das Bauansuchen nicht barrierefrei ist. Mit einem Treppenlift als Notlösung versuchte man zu retten, was zu retten ist. Der Sachverständige DI Pietsch, der den Treppenlift abgenommen hatte, stellte sich in der Sendung der Diskussion. Der Lift sei den Normen entsprechend, mangelfrei errichtet worden. „Beim barrierefreien Wohnen kommt es aber auf die tatsächliche Brauchbarkeit im Alltag an, und die ist hier nicht gegeben“, erwidert Brinek. Bei der Überprüfung des Treppenliftes hätte ausprobiert werden müssen, ob er auch verwendbar ist.

„Der Betroffene soll nun rasch die Zusage bekommen, wann die Mängel behoben werden und er die Wohnung endlich benützen kann“, fordert Brinek. DI Pietsch stellt in Aussicht, dass die Plattform nach Rücksprache mit dem Hersteller möglicherweise noch etwas vergrößert werden könnte. Der Bürgeranwalt will auf jeden Fall an der Sache dranbleiben.

 

Nachgefragt: Umstrittene Rentenbesteuerung

In der Sendung vom 15. Dezember 2012 befasste sich Volksanwältin Brinek mit dem Problem der doppelten Besteuerung von Pensionen. Aufgrund einer Gesetzesänderung in Deutschland erhielten rund 150.000 österreichische Pensionistinnen und Pensionisten die Aufforderung zur Steuernachzahlung: Sie alle beziehen zuzüglich zu ihrer Pension aus Österreich eine Rente aus Deutschland, die nun nicht mehr steuerfrei ist. Brinek kritisierte damals vor allem das Informationsdefizit. Heute, ein halbes Jahr später, hat sich durch das Aktivwerden der Volksanwaltschaft einiges getan. So hat Deutschland zugesagt, Kleinstrenten nicht zu besteuern. Weiters wird für die Neuaufrollung der deutschen Steuerbescheide eine Frist von 14 Monaten eingeräumt. Deutschland verzichtet außerdem auf Säumniszinsen und Zinsen bei Ratenvereinbarung. Um das österreichische Einkommen in Deutschland nachzuweisen genügt nun der österreichische Einkommenssteuerbescheid. Besonders hervorzuheben ist auch, dass sich der Service verbessert hat: Die Homepage wurde überarbeitet und das Finanzamt gibt hilfreiche und verständliche Auskünfte. Diese Verbesserungen konnten auch aufgrund eines diesbezüglichen Entschließungsantrages des Nationalrates erzielt werden.

Weitere Informationen zur Sendung vom 15. Dezember 2012 und zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland erhalten Sie hier.