NPM: Erstes Arbeitstreffen der Kommissionsleitungen mit der Volksanwaltschaft
Nur einen Tag, nachdem die neuen Rechtsgrundlagen der Volksanwaltschaft in Kraft getreten sind, mit denen unter anderem das UN-Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (OPCAT) umgesetzt wird, trafen sich die Vorsitzende der Volksanwaltschaft Mag. Terezija Stoisits, Volksanwalt Dr. Peter Kostelka und Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek mit den kürzlich bestellten Leiterinnen und Leitern der Kommissionen zu einer ersten Arbeitssitzung.
Um dem Anspruch als „Menschenrechtshaus der Republik“ gerecht werden zu können, stehen der Volksanwaltschaft seit 1. Juli sechs Besuchskommissionen zur Verfügung, um alle Orte an denen es zu Freiheitsentziehung kommen kann, auf die Einhaltung menschenrechtlicher Standards zu überprüfen. Dabei handle es sich immerhin um rund 4000 Einrichtungen in ganz Österreich, erklärt die Vorsitzende der Volksanwaltschaft, Terezija Stoisits, und verweist dabei sowohl auf Strafanstalten als auch psychiatrische Einrichtungen, Pflegeheime und Polizeianhaltezentren, die zukünftig in den Fokus der Volksanwaltschaft rücken werden. Laut Stoisits ist die Volksanwaltschaft dieser großen Aufgabe gewachsen. „Die Kommissionen sind mit namhaften Expertinnen und Experten besetzt, und sind sowohl multiethnisch als auch multidisziplinär zusammengestellt“ betont die Volksanwältin dabei auch die Einhaltung internationaler Vorgaben.
Das gestrige Treffen der Mitglieder der Volksanwaltschaft mit den neuen Kommissionsleiterinnen und -leitern sei dabei als Startschuss zu sehen, so Stoisits. Zu Beginn wurden die rechtlichen Arbeitsgrundlagen der Kommissionen eingehend diskutiert, um möglichst bald hinsichtlich der neuen Aufgaben voll handlungsfähig zu sein und die ersten Kontrollbesuche durchführen zu können, erläutert die Volksanwältin abschließend.