Netzbetten in Wiener Psychiatrien verletzen Menschenrechtsstandards
Die Kommissionen der Volksanwaltschaft stellten im Zuge ihrer Kontrollbesuche in Wien fest, dass in Psychiatrien nach wie vor Netzbetten im Einsatz sind. Dies widerspricht internationalen Menschenrechtsstandards. So geht der UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) von einer erniedrigenden und menschenunwürdigen Behandlung aus. Aus menschenrechtlicher Sicht problematisch ist es außerdem, dass Netzbetten ständig präsent und für andere Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher sichtbar sind.
Die Volksanwaltschaft tritt nachdrücklich dafür ein, dass die auch vom Europäischen Anti-Folter-Komitee vorgegebenen Standards eingehalten und Netzbetten aus dem Verkehr gezogen werden. Dabei ist sicherzustellen, dass dies nicht zu einem Anstieg anderer körpernaher Fixierungen oder medikamentöser Freiheitsbeschränkungen führt. Der Menschenrechtsbeirat empfiehlt einstimmig, dass umgehend sichergestellt wird, dass Netzbetten und andere käfigartige Betten in Österreich nicht mehr verwendet werden.