Mindestsicherung in NÖ: Erfolg für die Volksanwaltschaft

9. Jänner 2014

Volksanwalt Kräuter begrüßt neues Modell der Mindestsicherung in NÖ

Volksanwalt Dr. Günther Kräuter begrüßt das neue Modell der Bedarfsorientierten Mindestsicherung in NÖ. Dieses bringe Verbesserungen für Menschen mit Behinderung.

Kräuter: „Ich freue mich sehr, dass das Land NÖ auf die kritischen Stellungnahmen  im Begutachtungsverfahren Bedacht nimmt und damit auch den Einwendungen der Volksanwaltschaft Rechnung trägt. Menschen mit Behinderung brauchen einen bedarfsdeckenden Ausgleich für behinderungsbedingte Nachteile. Ohne entsprechende Unterstützung kann ein gleichberechtigter Zugang und eine soziale Inklusion nicht bewerkstelligt werden. Daher ist es sachlich gerechtfertigt, den Bezug von Familienbeihilfe nicht zum Anlass zu nehmen, die Leistungen der Mindestsicherung entsprechend zu kürzen.“ 

Die Volksanwaltschaft hatte im August 2013 die damals vorgesehene Änderung des niederösterreichischen Mindestsicherungsgesetzes kritisiert. Diese hätte gravierende Benachteiligungen für Menschen mit Behinderung mit sich gebracht. (Zur Kritik und Stellungnahme der Volksanwaltschaft) 

Die Volksanwaltschaft ersuchte daher eindringlich, von der vorgesehenen Regelung Abstand zu nehmen. Im Vorfeld der Tagung des Niederösterreichischen Landtages am 3. Oktober 2013 wandte sich Volksanwalt Kräuter mit einem eindringlichen Appell an Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll, von dieser Gesetzesnovelle abzugehen.