Mieterhöhung von über 1000 % am Wallersee

17. September 2016

Jahrelang steckten die Betroffenen viel Arbeit in die Nutzbarmachung der Seeuferstreifen, die sie vom Land gemietet hatten. Auch die Kosten für den Bau einer Kanal- und Wasserleitung wurden von den Mietern übernommen. Einige haben zudem die Privatgründe gekauft, die sich direkt hinter den angemieteten Uferstücken befinden, um überhaupt Zugang zu den Mietgründen zu erhalten. Diese Privatgründe liegen im Landschaftsschutzgebiet und erlangen nur in Verbindung mit der Miete des dazugehörenden Uferstreifens einen gewissen Wert.

Ende Dezember 2015 kam dann die böse Überraschung: Sämtliche Nutzer erhielten per Post neue Mietverträge, die unangekündigt drastische Erhöhungen der Mieten vorsahen. Alle betroffenen Grundstücke wurden dafür neu vermessen, wobei für diese Messung der Wasserpegel deutlich abgesenkt wurde. Die Nutzflächen wurden dadurch vermeintlich wesentlich größer. Jetzt sollen die Mieter auch für Grund bezahlen, der komplett unter Wasser steht. Zusammen mit einer neuen Tariftypenregelung ergibt sich nunmehr eine Zinserhöhung von bis zu 1.120 %. Anstatt bisher 416,- Euro muss eine Anrainerin ab 2016 4.630,- Euro für die Miete des Seegrundstückes bezahlen.

Volksanwältin Gertrude Brinek kritisiert die Vorgehensweise des Landes Salzburg aus mehreren Gründen. Nicht nachvollziehbar sei neben der fragwürdigen Neubemessung des Grundes vor allem die Tariftypenregelung. „Das Land Salzburg verlangt höhere Mieten für Gebäude, die von den Nutzern errichtet wurden. Diese werden hier für ihre selbst geschaffene Werterhöhung bestraft“, so Brinek. Die Volksanwältin kann nachvollziehen, dass sich die Mieter nicht gerecht behandelt fühlen: „Sie sind dem Land Salzburg gegenüber rechtlich schutzlos ausgeliefert, was den Missstand in der Salzburger Verwaltung noch gravierender gestaltet.“

Die Forderungen der Volksanwaltschaft sind daher klar: Ein einheitlicher Tarif für unbebaute Flächen. Ebenso muss die Flächenberechnung unter Berücksichtigung der Gegebenheiten vor Ort korrigiert werden. Erst dann kann es zu einer zumutbaren und stufenweisen Erhöhung des Mietzinses über mehrere Jahre kommen.



Nachgefragt: Massive Beeinträchtigung durch türkischen Kulturverein

Im Falle jenes Salzburgers, dessen benachbarter türkischer Kulturverein trotz Nutzungsverbot des Gebäudes für Lärm- und Verkehrsprobleme sorgt, zeigt sich noch immer keine Besserung. Seit Februar 2016 ist die Gemeinde Bergheim untätig und versäumt es, für Recht und Ordnung zu sorgen. „Die Behörde muss von sich aus tätig werden. Hier gehört aktiv kontrolliert, angezeigt und gestraft“, fordert Volksanwältin Brinek die Gemeinde abermals auf.