Mehr Unterstützung, dass Kinder bei ihren Familien leben können
„In erster Linie sind Eltern dafür verantwortlich, für das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Die Kinder- und Jugendhilfe muss allerdings eingreifen, um Kinder vor körperlicher oder seelischer Gewalt, Verwahrlosung oder Vernachlässigung zu schützen. Prinzipiell sollte aber alles getan werden, damit die Kinder bei den Eltern bleiben können“, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz. Er unterstützt daher die im Ö1-Morgenjournal präsentierte Forderung von SOS Kinderdorf sowie Kinder- und Jugendanwaltschaft nach mehr Unterstützung für Eltern, die den Alltag mit ihren Kindern nicht schaffen: „Mit Prävention und passgenauer intensiver Unterstützung könnten mehr Kinder bei den Familien bleiben. Und wenn die Betreuungseinrichtungen mehr Ressourcen für unterstützende Elternarbeit bekommen würden, dann könnten Kinder leichter und früher wieder zurück aus der Fremdbetreuung zu ihren Familien.“ Darauf lassen sowohl Beschwerden schließen als auch Berichte der für die Volksanwaltschaft in Einrichtungen mit Kontrollen beauftragten Kommissionen.
Ziel: Zurück in die Familie!
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat betont, dass Eltern ein Recht darauf haben, dass nach einer Fremdunterbringung ausreichende und geeignete Maßnahmen für eine Wiederzusammenführung der Familie ergriffen werden. Durch kontinuierliche Arbeit mit Familien wäre in vielen Fällen die Rückkehr nach Hause schneller möglich. Achitz: „Dafür muss zusätzliches und speziell ausgebildetes Personal zur Verfügung stehen. Nur mit mehr Personal kann Elternarbeit Erfolg haben.“ Letztlich wäre das nicht nur für die betroffenen Kinder und Eltern das Beste, sondern auch für die öffentlichen Finanzen, denn aufsuchende Familienarbeit kommt langfristig wesentlich billiger als die Betreuung in Wohngemeinschaften und dergleichen.