Masterlehrgang aus Rom
Im Rahmen eines Masterlehrgangs zum Thema „Die Verfassung und das Strafvollzugsgesetz“ organisierte der italienische NPM (Grante Nazionale die diritti delle persone detenute o private della libertà personnale) gemeinsam mit der Università Roma Tre einen Fortbildungsaufenthalt für Studierende dieses Lehrgangs in Österreich.
Bei ihrem dreitägigen Aufenthalt hatten die Gäste die Möglichkeit zu Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern des Justizministeriums, des Verfassungsgerichtshofes und der Volksanwaltschaft. Ein Mitarbeiter der Strafvollzugsakademie begleitete die Gruppe außerdem bei Besuchen in der Justizanstalt Wien-Josefstadt und – im Bereich des Maßnahmenvollzugs – in der Einrichtung Göllersdorf.
Volksanwalt Werner Amon empfing die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am 27. August 2019 in der Singerstraße und gab ihnen einen kurzen Einblick in die Arbeitsgebiete der Volksanwaltschaft, sowohl in der nachprüfenden Kontrolle der öffentlichen Verwaltung als auch bei der präventiven Tätigkeit als Nationaler Präventionsmechanismus (NPM) gemäß OPCAT.
Im vertiefenden Austausch mit Expertinnen und Experten der Volksanwaltschaft zeigten die Studierenden großes Interesse an Einrichtungen des Maßnahmenvollzugs, der generellen Verfügbarkeit einer umfassenden Gesundheitsversorgung im Strafvollzug, den Umgang mit Misshandlungsvorwürfen gegen Justizvollzugsbeamte und die Möglichkeit zur Beschwerde für Asylsuchende, speziell jenen, die von Abschiebung bedroht sind.