Maßnahmen für einen barrierefreien Alltag

14. Mai 2019

Menschen mit Behinderungen sind im Alltag nach wie vor mit kleinen und großen Benachteiligungen konfrontiert. Zahlreiche Beschwerdefälle aus den Bereichen Bauen, Wohnen, Zugang zu öffentlichen Gebäuden sowie Verkehr zeigen einen klaren Nachholbedarf auf.

Am Ende ihrer Funktionsperiode zieht Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek Resümee zu den Hindernissen, die noch abgebaut werden müssen und stellt - gemeinsam mit Behindertenanwalt Dr. Hansjörg Hofer - legistische Anregungen auf dem Weg zu einem barrierefreien Leben in Österreich vor:

Ich beschränke mich auf die von mir in den letzten elf Jahren bearbeiteten Themen betreffend Bauen, Wohnen, Wohnbauförderungen und öffentliches Verkehrswesen, Denkmalschutz. Wesentliche Aspekte waren exemplarisch Thema von über 15 Fällen in der Fernsehsendung Bürgeranwalt, hinzukommen dutzende Erörterungen in anderen Medien sowie öffentliche Vorträge und Diskussionen.

Dabei stand für mich im Vordergrund, dass es sich beim Abbau von Barrieren nicht um ein „Nischenproblem“ für Menschen mit Behinderungen handelt, sondern dass von Barrieren auch ältere, alters- und mobilitätseingeschränkte Personen (mit Seh- und Gehschwierigkeiten) ebenso wie junge Menschen (z. B. Kinderwagen) betroffen sind.

Wahrgenommen habe ich bei der Behandlung vieler Beschwerden – trotz zahlreicher Rechtsvorschriften, dass die betroffenen Personen häufig noch immer als „Bittsteller“ auftreten müssen, wiewohl sie ein Recht auf eine inklusive Lebensraumgestaltung und Lebensführung haben.

Damit sollen keineswegs die Bemühungen der Verwaltung geschmälert werden, aufgrund derer in den aufgezeigten Einzelfällen zumeist sachgerechte Lösungen gefunden werden konnten. (Derartige Beschwerden sollten aber erst gar nicht bei uns landen).

Gerne und nachdrücklich verweise ich auf die Verpflichtungen, die aus der UN-Behindertenrechtskonvention und der EU Charta resultieren. Darin wird neben dem Bekenntnis der Union zum Recht auf umfassende Integration von Menschen mit Behinderung auch explizit älteren Personen dieses Recht eingeräumt. In Art. 25 heißt es „die Union anerkennt und achtet das Recht älterer Menschen auf ein würdiges und unabhängiges Leben und auf Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben.“

Erst jüngst hat die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz in einem Ministerratsvortrag die Weiterführung des Nationalen Aktionsplanes Behinderung für den Zeitraum 2021-2030 angekündigt. Der derzeitige Aktionsplan läuft 2020 aus.

In vielen Bereichen ist ein solcher Plan nicht allein als „Nationaler Aktionsplan Behinderung“ aufzufassen und auszugestalten, sondern als ein Generationenplan, der eine volle Teilnahme am öffentlichen Leben für alle gewährleisten soll.

Ein neuer Nationaler Aktionsplan im Sinne eines „Generationenplans“ sollte in den von mir genannten Bereichen folgende Ziele verfolgen (ausführlich in den PK Unterlagen zum Downloaden):

  • Harmonisierung der Rechtsvorschriften
  • Harmonisierung des Förderungswesens
  • Barrierefreier Zugang und behindertengerechte Nutzung öffentlicher Gebäude
  • Ausreichende Verfügbarkeit barrierefreier und behindertengerechter Wohnungen
  • Barrierefreiheit und Denkmalschutz
  • Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel

Quintessenz

Ein selbständiges Leben führen zu können bedeutet, im täglichen Leben weitgehend und wo immer es möglich ist, ohne fremde Hilfe zurechtzukommen. Das ist Maßgabe und Ziel zugleich!

Für ein barrierefreies, besser: inklusives Leben, sind viele weitere Schritte und Veranlassungen notwendig, die auf eine Umsetzung warten.