Mängelbehebungen in Polizeianhaltezentren
Das Innenministerium hat mehrere Kritikpunkte der Volksanwaltschaft aufgegriffen, um die Bedingungen in Polizeianhaltezentren zu verbessern. So kündigte es an, die Kriterien für den Zugang von Schubhäftlingen zum offenen Vollzug in Polizeianhaltezentren zu evaluieren und diese gegebenenfalls zu vereinheitlichen. Das Ressort sagte außerdem zu, die Beschäftigungs- und Freizeitsituation für Häftlinge zu verbessern. In Bezug auf die von der Volksanwaltschaft bemängelte Fachausbildung der Bediensteten stellte das Ministerium zwei neue Schulungen in Aussicht.
Im Polizeianhaltezentrum Hernalser Gürtel kündigte das Innenministerium auf Ersuchen der Volksanwaltschaft Verbesserungen für minderjährige und hungerstreikende Schubhäftlinge an. So sollen Jugendliche mehr Möglichkeiten für Freizeitaktivitäten sowie eine psychosoziale Betreuung bei Rückkehrvorbereitungen erhalten. Für hungerstreikende Häftlinge wurde die Gesundheitsversorgung ausgebaut.
Andere, von den Kommissionen festgestellte Mängel in Polizeianhaltezentren, konnten aufgrund der baulichen Gegebenheiten nicht behoben werden. So war es im Polizeianhaltezentrum Bludenz nicht möglich, einen im Interesse der Intimsphäre adäquaten Sichtschutz zwischen den Waschbecken anzubringen und die Duschplätze in der Gemeinschaftsdusche voneinander abzutrennen.
Offen bleibt die Problematik der Videoüberwachungen von Toiletten in Sicherungszellen von Polizeianhaltezentren. Die Volksanwaltschaft schlug vor, diese im Interesse der Wahrung der Intimsphäre einzuschränken. Das Innenministerium lehnte dies aus Sicherheitserwägungen zunächst ab. Eine Lösung soll nun in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit dem Ministerium erreicht werden.