Landeslehrerin übersiedelt von der Steiermark nach Niederösterreich und verliert Abfertigung

30. Dezember 2023

17 Jahre lang arbeitete Frau B. als Pflichtschullehrerin im Landesdienst der Steiermark. Da sie aufgrund des Pflegebedarfs ihrer Mutter von der Steiermark nach Niederösterreich übersiedeln musste, wechselte sie den Dienstgeber. Bei Pflichtschullehrerinnen und -lehrern ist dies nicht der Bund, sondern das jeweilige Bundesland. Frau B. beendete das Dienstverhältnis mit der Steiermark und begann ein neues mit dem Land Niederösterreich.
Bei einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses besteht kein Anspruch auf eine Abfertigung, sondern müsste eine solche zwischen Dienstgeber und Dienstnehmenden vereinbart werden. Die Auszahlung einer Abfertigung an den Dienstnehmer bzw. die Dienstnehmerin ist laut Vorgabe des Bildungsministeriums in einem Erlass nur aus bestimmten Gründen vorgesehen: Dauerhafte Dienstunfähigkeit, Erreichen des Alters für die vorzeitige Alterspension, Bezug einer Berufsunfähigkeits- bzw. Invaliditätspension, Geburt eines Kindes oder Ausscheiden innerhalb von sechs Monaten nach der Eheschließung.

Volksanwalt Walter Rosenkranz bemängelte, dass die Pflege von engen Angehörigen nicht als Grund für die Auszahlung der Abfertigung geltend gemacht werden könne. Da es in der Volksanwaltschaft bereits mehrere ähnliche Fälle gebe, äußerte er die Hoffnung, dass das Problem etwa von Personalvertretungen aufgegriffen werde. Ob es sich um Bundes- oder Landeslehrer handle, sei eigentlich nicht von Bedeutung, da der Bund alle Gehälter finanziere. Es sollte daher möglich sein, bei diesem und ähnlich gelagerten Fällen eine Lösung zu finden.

Ein Vertreter der Bildungsdirektion Steiermark räumte in der Sendung ein, dass der frühere Landesschulrat des Landes Steiermark einer Abfertigung zugestimmt hatte. Das Land habe den Antrag von Frau B. entsprechend damals bestehender Vorgaben an das Bildungsministerium weitergeleitet. Da das Bildungsministerium ablehnte, konnte auch das Land Steiermark die Abfertigung nicht auszahlen. Er schlug in der Sendung vor, mit dem Ministerium in einen konstruktiven Dialog zu treten, um dieses Problem gemeinsam zu lösen. Ebenso wie in anderen Bundesländern werde man sich auch in der Steiermark um eine konstruktive Lösung bemühen.

 

Nachgefragt: Polizeihubschrauberlärm in Mannswörth

Im November 2022 berichtete „Bürgeranwalt“ über nächtlichen Fluglärm von Polizeihubschraubern in Mannswörth in Niederösterreich. Ein Anrainer hatte sich beschwert, nachdem dort zwei Jahre zuvor ein neuer Polizeistützpunkt in der Nähe der Häuser errichtet worden war. Der Fluglärm der Flugzeuge vom Flughafen Schwechat störe ihn nicht, der tägliche Hubschrauberlärm sei jedoch kaum erträglich. Bei Ruhestörung rufe man normalerweise die Polizei. Da in diesem Fall die Polizei selbst jedoch den Lärm verursache, wandte sich der Mann an Volksanwalt Walter Rosenkranz.

Die Polizei argumentierte, dass es notwendig sei, in der Nähe der Großstadt Wien sowie des Flughafens Schwechat positioniert zu sein ohne den Flugverkehr des Flughafens zu beeinträchtigen. Flüge erfolgten schon aus Kostengründen und Effizienz niemals aus reiner Willkür. Die Flüge erfolgten außerdem nur in genau festgelegten Korridoren. Jährlich handle es sich um rund 500 Polizeihubschrauberflüge, davon etwa 250 Nachtflüge.

Volksanwalt Rosenkranz schlug einen geänderten Flugkorridor vor – statt über bewohntem Gebiet der Donau entlang. Tatsächlich wurden nach der Sendung laut einer schriftlichen Stellungnahme des Bundesministeriums für Inneres die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei hinsichtlich der Problematik sensibilisiert. Die Flugkorridore habe die Polizei modifiziert. Auch Volksanwalt Rosenkranz zeigte sich mit der Entwicklung zufrieden. Da es sich bei einem Flughafen um eine Einrichtung der kritischen Infrastruktur handle, werde auch der Hubschrauberverkehr nie ganz eingestellt werden können, eine Besserung – auch nach Wahrnehmung des in Mannswörth lebenden Mannes – sei jedoch erreicht worden.