Lärmbeeinträchtigung durch nahegelegenen Schießplatz

19. Oktober 2013

Der Trainingsplatz des SSV Sponheim befindet sich in einem aufgelassenen Steinbruch im Naherholungs- und Landwirtschaftsgebiet „Treimischer Teiche“. Bereits seit 1970 existiert diese Schießstätte, aber seit mehreren Jahren häufen sich die Anrainerbeschwerden wegen der massiv gestiegenen Lärmbelästigung.

Von Mai bis September werde wochentags bis 20.00 Uhr geschossen und auch an den Wochenenden fielen Schüsse im Steinbruch. Rund 300 betroffene Anrainer des Siedlungsgebietes Treimischer Teiche beklagen eine vermehrte Belastung. Durch die Nähe zu den Erholungsgebieten habe man mit einer Ruhelage gerechnet, insbesondere im Sommerhalbjahr sei es in den Nachmittags- und Abendstunden nahezu unmöglich, sich im Freien aufzuhalten. Seit 2006 werde der Schießplatz nämlich verstärkt in Anspruch genommen, die Anlage wurde im Laufe der Jahre und Jahrzehnte ständig erweitert und vermehrt mit großkalibrigen Waffen geschossen. Der Obmann des SSV Sponheim beruft sich auf die Genehmigung der Schießstätte aus dem Jahre 1970. In diesem Zusammenhang kritisiert die Volksanwaltschaft in erster Linie, dass der diesbezügliche Akt nicht auffindbar ist und daher gar nicht festgestellt werden kann, welche Erweiterungen seit der Genehmigung vorgenommen worden sind. Volksanwältin Brinek dazu: „Mit Sicherheit weiß ich, dass sich die Behörde bis dato nicht die Mühe gemacht hat, sich diese Informationen zu beschaffen. Diese massiven Erweiterungen der Anlage sind bewilligungsbedürftig und die Anlage ist baupolizeilich zu begehen. Ich fordere die Behörden auf, nach jahrelanger Säumnis endlich zu handeln und geeignete Maßnahmen zu prüfen, die für die geplagten Anrainer Abhilfe schaffen.“

Geruchsbelästigung durch Schweinemast

Bereits vor drei Jahren berichtete die Sendung „Bürgeranwalt“ über die Geruchsbelästigung durch einen Schweinemastbetrieb im steirischen Lichendorf. Bis zu 1.400 Tiere würden in unmittelbarer Nachbarschaft gehalten, Gebäude und Anlagen seien nicht bewilligt und die von der Gemeinde verfügten Maßnahmen würden nicht eingehalten. Ein Benützungsverbot wurde ausgesprochen. Mittlerweile hat eine Erhebung stattgefunden und ein diesbezüglicher Bescheid des Bürgermeisters liegt vor, dieser ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Volksanwältin Brinek zu diesem Zwischenergebnis in einem jahrelangen Streitfall: „Ich habe im Frühjahr 2013 nachgefragt, ob das Benützungsverbot eingehalten werde und man hat mir Fotos mit leeren Ställen vorgelegt. Wenn der nun vorliegende Bescheid rechtskräftig wird, erwarte ich mir von der Behörde, dass sie die Einhaltung der strengen Auflagen überprüft.“

Proteste gegen Bordell-Ausbau

Eine Bürgerinitiative protestierte gegen die geplante Erweiterung eines kleinen Bordells in Oberdrauburg in Kärnten. Die BH Spittal an der Drau erteilte eine Genehmigung unter dem Titel „gewerblicher Kleinbetrieb“, doch Volksanwältin Brinek bezweifelte schon im ersten Bericht im Frühjahr 2013, ob es sich nach dem Ausbau noch um einen „Kleinbetrieb“ handelt. Die BH nahm die Bedenken der Volksanwaltschaft ernst und überprüfte nochmals die Bewilligung. Eine Nichtigerklärung folgte und ein Baustopp wurde verhängt.