kostelka: Reittherapie

24. April 2010

ORF-Sendereihe "Bürgeranwalt" - Ausstrahlung vom 24.4.2010

21 Jahre wurde das heilpädagogische Reiten und Voltigieren in einigen Bezirken in der Steiermark als Therapie für behinderte und entwicklungsgehemmte Kinder anerkannt und gefördert. Im Mai 2009 ist eine neue – von der Stmk. Landesregierung beschlossene – Kostenzuschussverordnung in Kraft. Dies hat nun zur Folge, dass die bisherige Förderung für 350 Kinder und Jugendliche abgeschafft wurde. Die Kosten müssen nun vollständig von den Eltern getragen werden. Wer sich nicht in der Lage sieht, rund € 100, -- pro Woche dafür aufzubringen, muss sein Kind trotz ärztlicher Verordnung und ersten Heilerfolgen abmelden. Eine Bürgerinitiative betroffener Eltern hat mehr als 2000 Unterschriften gesammelt und setzt sich dafür ein, dass diese Therapieform, soweit sie fachärztlich verordnet wird, auch bezuschusst werden kann und wandte sich deshalb verzweifelt an Volksanwalt Dr. Peter Kostelka.

Die Eltern berichteten im Filmbeitrag, dass die Kinder mit geistiger Behinderung, Sinnesbehinderung, mit Teilleistungs- und Lernschwächen, Autismus sowie Kinder mit Sprachstörungen und Problemen im emotionalen und sozialen Bereichdurch die wöchentliche Reittheraphie viel selbstständiger und selbstbewusster geworden sind. Deren räumliche Wahrnehmung, die Motorik und der Gleichgewichtssinn hat sich nachweislich verbessert.

Auch wenn Reittherapeutinnen nur von Kinderärzten, Fachärzten, Neurologen oder Psychiatern empfohlene Kinder, die einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben, annehmen, ist das heilpädagogische Reiten keine vom Obersten Sanitätsrat medizinisch anerkannte Therapieform. Dies ist laut dem Vertreter der Sozialabteilung der steiermärkischen Landesregierung der Grund dafür, dass nunmehr generell keine Zuschüsse gezahlt werden. Zuvor haben bereits 5 von 17 Bezirken in der Steiermark eine Bezuschussung abgelehnt, während die übrigen Bezirkshauptmannschaften im Stmk Behindertengesetz eine Grundlage erblickten, Förderungen doch zuzuerkennen.

Volksanwalt Dr. Peter Kostelka berichtete von Unterstützung dieser Therapieform in Tirol, Oberösterreich, Niederösterreich, Burgenland, sowie positiven Gutachten von Universitätskliniken. Auch in der derzeitigen Verordnung gäbe es eine Möglichkeit der Förderung, sofern die Landesregierung zustimmt. Entweder sei die jetzige Vorgangsweise gesetzeskonform – dann waren aber die Entscheidungen der letzten 21 Jahre rechtswidrig, oder umgekehrt. Aus der Sicht der Volksanwaltschaft wäre es an der Aufsichtsbehörde gelegen, die unterscheidlichsten Aspekte und die unterschiedlichen Vorgangsweisen in den einzelnen Bezirkshauptmannschaften zu prüfen. Die Elterninitative hat ein Recht darauf, dass man sich mit dem Anliegen sorgfältig auseinandersetzt; dies auch deshalb, weil einige Familien darüber berichten, dass sich der Gesundheiotszustand der behinderten Kinder verschlechtere, wenn man ihnen die Hilfe und Unterstützung verweigert, um ihr Potential auszuschöpfen.

 

Gestohlene Unfallrente

Herr K. erhält monatlich eine Benachrichtigung von der Post über die Anweisung seiner Unfallrente. Im Oktober des Vorjahres wartete er aber vergeblich auf die Hinterlegungsbenachrichtigung.

Ein slowakischer Betrüger schnappte sich diese Verständigung aus dem Postfach und ließ sich beim Postamt unter Angabe seiner Identität den Betrag von 911 Euro als Ersatzempfänger auszahlen. Die BAWAG/P.S.K., die sich der Post AG al Erfüllungsgehilfen bediente, lehnt mit Hinweis auf die AGB Briefdienst Inland die Leistung eines Schadenersatzes an Herrn K. ab.

Herrn K. wurde mitgeteilt, dass eine Ersatzzustellung bis zu einem Betrag von € 1.500,--zulässig ist und Geldbeträge bis zu dieser Summe bei der Postfiliale nicht nur dem Empfänger oder Übernahmsberechtigten sondern auch an jede Person ausbezahlt werden kann, die unter Angabe der Identität auch die Hinterlegungsanzeige vorlegt. All das hat Herr K. nicht gewusst, und lässt sich nun seine Geldleistungen auf ein Konto überweisen.

Volksanwalt Dr. Kostelka hat die Zuseher darauf aufmerksam gemacht, dass Empfänger eines Geldbetrages bei der zuständigen Postabgabestelle auch schriftlich deponieren können, dass er keine Auszahlung an Ersatzempfänger wünschen. Auch dadurch könne man ausschließen, dass Unberechtigte am Postschalter fremdes Geld beheben könnten.
Die Post AG hat keinen Vertreter zur Studiodiskussion entsandt und schriftlich darauf hingewiesen, aus dem Vorfall gelernt zu haben. Seit Jahrensbeginn 2010 muss ein Ersatzempfänger immer auch zusätzlich eine Vollmacht des Leistungsberechtigten vorweisen. Liegt diese nicht vor, werde künftig eine Auszahlung an Ersatzempfänger abgelehnt. Wie auch die Bundespolizeidirektion Wien bestätigte, ist es im Vorjahr ca 40 Mal zu unberechtigten – und vom Leistungsempfänger zuvor auch nicht genehmigten – Auszahlungen von Geldbeträgen gekommen.

Herr K. hat wenig Hoffnung, dass er vom zwischenzeitig ausgeforschten Verdächtigen seine Unfallrente wiederbekommen wird. Ob die AUVA für diesen Schaden haftet, ist fraglich. Volksanwalt Dr. Kostelka hat daher die Post AG aufgefordert, im Kulanzweg den Schaden des Unfallrentners zu ersetzten.