Konflikt um eine staubfreie Zufahrt zum Haus

1. Februar 2020

Ein Niederösterreicher hat 2013 in der Gemeinde Gutenstein ein Haus gebaut und rund 18.000 Euro an Aufschließungsgebühr bezahlt. Doch die zugesagte Zufahrtsstraße zu seinem Grund, die er ja mit der Aufschließungsgebühr mitfinanziert hat, wurde nie errichtet. Nach jahrelangem Warten und viel Ärger wandte sich der Niederösterreicher schließlich an die Volksanwaltschaft. Wie eine ordentliche Gemeindestraße ausgeführt sein muss, diskutierte Volksanwalt Werner Amon mit dem Bürgermeister von Gutenstein in der ORF Sendung Bürgeranwalt.

Die Zufahrtsstraße zum Haus eines Niederösterreichers ist seit Jahren ein Provisorium voller Schlaglöcher und Staub. Obwohl er die Aufschließungsgebühr bezahlt hatte, kam die Gemeinde ihrer Verpflichtung, eine staubfreie befestigte Gemeindestraße zu errichten, nicht nach. Nach einer entsprechenden Aufsichtsbeschwerde 2017 forderte die BH Wiener Neustadt die Gemeinde per Bescheid auf, die Straße zu errichten. Daraufhin trug die Gemeinde einen Abbruchasphalt auf und meldete die „fertige“ Straße der BH. Eine für die Anrainer untragbare Situation, denn die Schotterstraße ist voller Löcher und das Regenwasser kann aufgrund fehlender Entwässerungsmaßnahmen nicht abfließen, im Sommer ist es staubig.

Volksanwalt Amon diskutierte den Fall mit dem Bürgermeister der Gemeinde Gutenstein und forderte die zeitnahe Errichtung einer vorschriftsmäßigen Straße. „Mir ist durchaus bewusst, dass Gemeinden oftmals mit finanziellen Engpässen konfrontiert sind. Dennoch hat ein Bürger, der seinen Beitrag rechtzeitig und in voller Höhe geleistet hat, einen Anspruch auf eine ordentlich befestigte Straße. Da ist die Bauordnung eindeutig.“ In der Sendung sagte der Bürgermeister die Umsetzung einer staubfreien, befestigten Gemeindestraße mit zulässigen und geprüften Baustoffen zu.

Nachgefragt: Gemeinde entfernt konsenslose Flutlichtanlage

Seit vielen Jahren beschäftigt ein Fußballplatz in Strobl am Wolfgangsee nun schon die Volksanwaltschaft. Anrainerinnen und Anrainer beschwerten sich über die Belästigung durch die Flutlichtanlage und den Lärm in den Abendstunden. Wie die Volksanwaltschaft schon vor Jahren feststellte, wurde nie eine Genehmigung dafür erteilt. Der Trainingsplatz, der als „Übergangslösung“ geplant war, bestand jahrelang, weil es der Gemeinde nicht gelang, einen Ersatzstandort zu realisieren. Nunmehr wurde die Flutlichtanlage beseitigt.