Kindergartenplatz für Kind mit Trisomie 18?
Die Eltern eines kleinen Mädchens mit Trisomie 18 hatten sich an Volksanwalt Dr. Walter Rosenkranz gewandt. Um die vierköpfige Familie erhalten zu können, müssten die Eltern beide in Vollzeit arbeiten. Dies scheitert jedoch daran, dass sie für ihre Tochter keinen Kindergartenplatz finden können. Die Mutter wäre somit dazu gezwungen, ihre Arbeit aufzugeben. Dabei würde das Kind außer gelegentlich Augentropfen keinerlei besondere Betreuung benötigen. Auf die Wünsche der Familie wurde bei der Beantwortung von Anfragen kaum eingegangen, da man statt eines Kindergartenplatzes bis 16 Uhr Fahrtendienste und Kindergartenplätze mit Intensivbetreuung anbot.
Die MA 10 argumentierte in einer Stellungnahme, dass jährlich mehr Kinder mit Behinderungen angemeldet würden, als es Kindergartenplätze in Integrationskindergartengruppen oder Sonder-Heilpädagogik-Gruppen gebe. Freie Plätze habe man vorrangig Kindern im verpflichtenden Kindergartenjahr zugeteilt. Gerne würde man alle Anfragen bedienen, es herrsche aber ein Mangel an Fachpersonal.
Volksanwalt Rosenkranz berichtete in der Sendung vom Angebot der Stadt Wien. So habe die Schwester des Mädchens, die keine Behinderung hat, schon ab dem ersten Geburtstag problemlos einen Kindergartenplatz erhalten. Angebote für Kinder mit Behinderung gebe es hingegen nicht in ausreichendem Maße. Behindertenrechte, die in der UN-Behindertenrechtskonvention festgeschrieben sind, seien allerdings auch von Österreich ratifiziert worden. „Von der Stadt Wien vorgegebene Kriterien – das vollendete dritte Lebensjahr des Kindes sowie die Berufstätigkeit beider Elternteile – erfüllt die Familie. Zudem wird oftmals verkündet, dass Kinder bevorzugt an derselben Institution aufgenommen werden wie ihre Geschwister. Auch dies ist bisher jedoch nicht möglich gewesen“, zeigte Rosenkranz in der Sendung wenig Verständnis für die Situation. Die Volksanwaltschaft wird sich weiterhin bemühen, dass das Mädchen im selben Kindergarten, den seine jüngere Schwester bereits besucht, einen Platz bekommt.
Nachgefragt: Lange Wartezeit auf Antragstermin bei der MA 35
Im März 2022 berichtete Volksanwalt Dr. Walter Rosenkranz bei „Bürgeranwalt“ von der Beschwerde eines Mannes, der bei der MA 35 die österreichische Staatsbürgerschaft beantragen wollte und einen Antragstermin zugeteilt erhielt, der mehr als sechs Monate in der Zukunft lag.
Der Leiter der MA 35 nannte bei der Erstausstrahlung des Falls zahlreiche Verbesserungsmaßnahmen, die in seiner Behörde vorgenommen worden waren, sodass es vor Ort nun keine Wartezeiten mehr gebe und das Personal wäre ebenfalls um 10 Prozent aufgestockt worden. Zum Thema Arbeitsmigration sei ein eigenes „Business Immigration Office“ geschaffen worden.
„Dem Mann wurde im Herbst 2022 mit Bescheid die Staatsbürgerschaft zugesichert, das heißt, er muss binnen zwei Jahren seine bosnische Staatsbürgerschaft ablegen, um die österreichische zu erhalten“, erklärte Volksanwalt Rosenkranz in „Nachgefragt“.
Termine ab September könnten inzwischen online gebucht werden, sodass bis Jahresende 5.500 Interessierte einen Termin erhalten könnten. Mit 93 neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werde man bis Herbst 2023 die eigene Kapazität um 50 Prozent steigern können, so die MA 35.
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