Kein barrierefreier Zugang zu Arztpraxen

9. Dezember 2013

Seit 2011 leidet der Familienvater an der seltenen, aber schweren Muskelerkrankung Proximale Myotone Dystrophie Typ 2 - auch "PROMM" genannt - die sich auch auf sein Herz und seine Lunge auswirkt. Darüber hinaus muss er regelmäßig einen Neurologen und einen Dermatologen aufsuchen. Dies gestaltet sich jedoch schwierig, da in Eisenstadt und Umgebung Kassenärzte mit einem barrierefreien Zugang Mangelware sind. Den Besuch des barrierefreien Gesundheitszentrums Eisenstadt kann sich der zweifache Familienvater wegen den hohen Ordinationskosten nicht leisten. Die Burgenländische Gebietskrankenkasse (BGKK) ersetzt nur einen geringen Teil der Kosten der Wahlärzte.

Die Volksanwaltschaft kritisiert in diesem Zusammenhang, dass Menschen mit Behinderung ein kostenmäßig erschwinglicher Zugang zu Gesundheitsdiensten und gesundheitlicher Rehabilitation unbedingt gewährt werden muss, um eine Diskriminierung von Menschen mit Behinderung zu beseitigen. Auch der Präsident des österreichischen Zivil-Invalidenverbandes Burgenland unterstütze den Betroffenen und bekräftigte die Forderungen: Neuverträge mit Ärzten unter der Voraussetzung der Barrierefreiheit und Herausgabe eines aktuellen Verzeichnisses über barrierefrei zugängliche Vertragspartner.

Während der ORF Sendung „Bürgeranwalt“ zeigte sich die BGKK einsichtig und verspricht die notwendige Aktualisierung des Ärzteverzeichnisses. Die gesamten Honorarkosten des Wahlarztes werde sie jedoch nicht übernehmen. Die BGKK versicherte zudem, dass für den Abschluss von neuen Kassenverträgen der barrierefreie Zugang zu den Ordinationsräumlichkeiten bereits seit 01. April 1999 in einem Gesamtvertrag zwischen dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger und der Ärztekammer für Burgenland geregelt ist. Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz sieht jedoch für bestehende Einrichtungen eine Übergangsfrist bis 1. Jänner 2016 vor.

„Trotz der Übergangsfrist ist es erforderlich den Umbau von Arztpraxen voranzutreiben. Menschen mit Behinderung dürfen nicht benachteiligt werden. Nicht nur der Zugang zu Gesundheitsdiensten, sondern auch das Aufsuchen einer behindertengerechten Toilette und einer Waschmöglichkeit muss selbstverständlich sein“, betont Volksanwalt Dr. Günther Kräuter abschließend.

Nachgefragt: Bahnhof Angern an der March

Die ÖBB veranlassten im Sommer 2012 den Umbau des Bahnhofes in Angern an der March in Niederösterreich. Zur Überraschung der Fahrgäste erfolgte der Umbau allerdings nicht barrierefrei. Die ÖBB wiesen darauf hin, beim Umbau der Bahnhöfe zur Erlangung der Barrierefreiheit nach einem Etappenplan vorzugehen. Dieser orientiert sich an der Höhe der Kundenfrequenz und der Wichtigkeit des Bahnhofes im Verkehrsnetz. Stationen mit mehr als 2.000 Fahrgästen pro Werktag hätten Priorität.

In der Sendung vom 18. Mai 2013 gestand die ÖBB den Fehler ein und versprach, den Lift nachträglich einzubauen. Jetzt scheint auch der Zeitpunkt fix zu sein. Laut ÖBB werde der Umbau am 30. Mai 2014 abgeschlossen sein. „Mit diesem Umbau wird nicht nur Menschen mit Behinderung ein barrierefreier Zugang zu den Bahnsteigen ermöglicht, auch ältere Menschen oder Eltern mit Kinderwagen profitieren davon. Ich werde mich am 30. Mai im Zuge eines Sprechtages selbst von dem Umbau überzeugen“, hält Volksanwalt Dr. Günther Kräuter fest.