Kein 2. Lift am Stephansplatz

1. Oktober 2016

„Die Stadt gehört dir“ trifft in unserem aktuellen Bürgeranwalt-Fall nur auf jene Personen zu, die nicht von defekten Aufzügen am Verlassen der U-Bahnstation gehindert werden. Denn bei der Haltestelle Stephansplatz – der meist frequentierten U-Bahnstation Wiens – sind Menschen mit Rollstuhl auf einen einzigen Lift angewiesen. Seit Jahren wird seitens der Behindertenverbände die Errichtung eines zweiten Lifts gefordert, dessen Bau von der Wiener Stadtregierung im März 2016 noch zugesagt wurde. Kurz vor Beginn der Sanierung des Stephansplatzes, der ersten Sanierung seit 30 Jahren, kam die Enttäuschung: Der zugesagte Lift wird nicht errichtet! Zu hoch seien die Kosten, die die Wiener Linien tragen müssten.

Im Studio der ORF-Sendung Bürgeranwalt wurden die Probleme rund um den Bau analysiert und von Volksanwalt Kräuter zusammengefasst.

Laut Wiener Linien seien die Kosten des Aufzugs – rund 2 Millionen Euro – in Relation zur Anzahl der Kundinnen und Kunden die diesen benötigen zu hoch. Die U-Bahnstation Stephansplatz sei zwar die meistbefahrene Station des Wiener U-Bahnnetzes, bei den Fahrgästen handle es sich jedoch vor allem um Personen, die auf andere Linien umsteigen, dafür sei die Station mit genügend Aufzügen und Rolltreppen ausgestattet. Zu den langen Wartezeiten komme es, wenn Personen den Lift benutzen, die auch auf Stiegen oder Rolltreppen ausweichen könnten. Darauf habe man mit Piktogrammen, die darauf hinweisen, dass Menschen mit Mobilitätseinschränkungen die Aufzüge prioritär verwenden dürfen, reagiert.

Die Volksanwaltschaft hat im Rahmen eines eigens zu diesem Thema veranstalteten NGO Forums, sowie mit Hilfe einer Pressekonferenz und mehrerer Presseaussendungen auf die Notwendigkeit des Aufzuges aufmerksam gemacht. In einem amtswegigen Prüfungsverfahren wird sogar ein Missstand festgestellt. Empört ist Volksanwalt Kräuter über die Stellungnahme der Wiener Linien, in der es heißt, ein Reisekoffer lasse sich auch auf Rolltreppen befördern. Das sei bei schweren Gepäckstücken ein gefährliches Unterfangen und könne Personen verletzen.

Nach Fertigstellung der Stephansplatz-Sanierung wird ein 10-jähriges Bebauungsverbot verhängt. „Das wird für eine sehr lange Zeit die letzte Möglichkeit sein, Menschen mit Behinderung den Zugang zu Transportmitteln zu gewährleisten, wie es auch die UN-Behindertenrechtskonvention verlangt.“

Volksanwalt Kräuter hat bei der Präsentation des Berichts im Wiener Landtag nochmals an die Stadtpolitik appelliert, im Zuge der Sanierung bis 2017 doch eine vernünftige Lösung im Sinne der Barrierefreiheit zu finden. Schließlich habe der Stephansplatz auch eine Vorbildwirkung für andere Bauvorhaben in ganz Österreich.

 

Nachgefragt: Keine Versehrtenrente wegen falschem Gutachten

Nach einem schweren Arbeitsunfall gewährte die AUVA einer Oberösterreicherin eine befristete Versehrtenrente. Eine darüberhinausgehende Rente erhielt sie nicht. Die AUVA stützte sich dabei auf ein Gutachten, in dem von einer 10 prozentigen Erwerbsminderung ausgegangen wurde. Als die Oberösterreicherin im Jahr 2013 einen „Verschlechterungsantrag“ stellte, wurde dieser von der AUVA abgewiesen. Grund hierfür war ein neues Sachverständigengutachten, das besagte, der Grad der Erwerbsminderung sei bereits bei der ersten Untersuchung durch den damaligen Sachverständigen im Jahr 1997, bei 20 Prozent gelegen. Demnach sei keine Verschlechterung des Zustandes eingetreten und der Antrag sei somit abzuweisen.

Die Geschädigte gab jedoch nicht klein bei und stellte einen Antrag auf „rückwirkende Herstellung des gesetzlichen Zustandes bei Geldleistungen“. Diese Gesetzesstelle gibt der Behörde die Möglichkeit der rückwirkenden Änderung, wenn sie eine Geldleistung infolge eines wesentlichen Irrtums über den Sachverhalt zu Unrecht ablehnte. Schließlich gab das Bundesverwaltungsgericht nach neuerlicher Abweisung durch die AUVA der Beschwerde statt und trug der AUVA auf, einen neuen Leistungsbescheid zu erlassen. Nach Ansicht des Gerichtes lag hier ein offensichtlicher Irrtum des Sachverständigen über medizinische Fragen vor. Somit wird die Betroffene die Versehrtenrente zumindest ab Antragstellung im Jahr 2013 auch rückwirkend erhalten.