Jugend in Haft: Volksanwaltschaft sieht Verbesserungsbedarf

26. September 2022

Seit 2012 ist die Volksanwaltschaft für die Präventive Menschenrechtskontrolle zuständig. Der Nationale Präventionsmechanismus, das sind die Volksanwaltschaft und die von ihr eingesetzten Kommissionen, hat sich im Sommer 2020 den Prüfschwerpunkt „Jugend in Haft“ gesetzt. Im Zuge dessen haben die Kommissionen bisher zwölf Besuche in Österreichs Justizanstalten durchgeführt.

„Klar ist, dass junge Menschen nur dann in Haft genommen werden sollten, wenn das unbedingt notwendig ist. Gerade für junge Menschen ist eine Inhaftierung oft ein besonders einschneidendes Erlebnis. Sind sie einmal in Haft, dann ist es notwendig sie bestmöglich zu unterstützen, damit sie wieder zurück in ein geregeltes Leben finden können.“ so Volksanwältin Gaby Schwarz.

Der Bericht „Jugend in Haft“ ist das vorläufige Ergebnis dieses Prüfschwerpunktes. Er wendet sich den Lebens- und Aufenthaltsbedingungen von inhaftierten Jugendlichen und jungen Erwachsenen, aber auch den Arbeitsbedingungen ihrer Betreuerinnen und Betreuer sowie strukturellen Fragen des Jugendstrafvollzuges, zu.

Die Adoleszenz ist eine Zeit, in der die Jugendlichen zu unabhängigen Erwachsenen heranwachsen. Dazu brauchen sie die bestmöglichen Voraussetzungen bzw. Unterstützung von außen, da diese Entwicklungsphase für die Jugendlichen oft schwierig und problembehaftet ist. In vielen Fällen befinden sie sich sowohl sozial als auch gesundheitlich in herausfordernden Situationen und geraten immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt. Sind die Jugendlichen einmal in Haft, ist es umso wichtiger, ihnen während der Zeit ihrer Anhaltung eine „zweite Chance“ zu geben: Bisher Verabsäumtes nachzuholen, die Schule abzuschließen, eine Lehre zu absolvieren, Halt zu gewinnen, um künftig ein straffreies Leben zu führen und nicht rückfällig zu werden.

Die Volksanwaltschaft und die von ihr eingesetzten Kommissionen haben aus den Wahrnehmungen der getätigten Kontrollbesuche in den Justizanstalten Empfehlungen für eine verbesserte Betreuung im Jugendstrafvollzug abgeleitet. Die Liste der Empfehlungen ist umfangreich und reicht von den rechtlichen Rahmenbedingungen, über Aufenthaltsbedingungen und medizinische Versorgung bis zur Ausbildung und Beschäftigung.