Jahresbericht 2015 der Volksanwaltschaft einstimmig im Parlament angenommen
Debattengrundlage bildete der vorjährige Tätigkeitsbericht der Volksanwaltschaft, gegen den es keine einzige ablehnende Stimme gab.
Entschieden trat die Volksanwaltschaft heute im Nationalrat für eine bundesweit einheitlichen Regelung der Mindestsicherung auf. Vorsitzender Günther Kräuter zeigte sich besorgt über die unterschiedlichen Bestimmungen in einzelnen Bundesländern, die letztlich Wanderbewegungen hervorrufen würden. Den Nationalratsbeschluss der Dienstrechtsnovelle begrüßte Volksanwalt Kräuter dagegen ausdrücklich, weil nur mehr die erforderliche, nicht aber die vollständige Handlungsfähigkeit zur Aufnahme in den öffentlichen Dienst notwendig sei. Das hebe die Diskriminierung von Menschen mit Beeinträchtigungen auf.
Die Situation chronisch kranker Kinder an Schulen schnitt Volksanwalt Peter Fichtenbauer an und appellierte an den Gesetzgeber, für rechtliche Verbesserung zu sorgen.
Volksanwältin Gertrude Brinek erwartet mit freudiger Spannung die Parlamentsdebatten im Herbst über das Gesetz zur Reform der Sachwalterschaft.
Natürlicher Rückgang an Beschwerden
Für 2015 weist die Volksanwaltschaft (VA) im Gegensatz zu den Vorjahren einen Beschwerderückgang auf. Eine natürliche Entwicklung, angesichts der Rekordmeldungen an Beschwerden zuvor, gab die Vorsitzende des Volksanwaltschaftsausschusses, Carmen Schimanek, zu verstehen. Mit insgesamt 17.231 Beschwerden über die öffentliche Verwaltung gab es laut Tätigkeitsbericht 2015 um 2.417 weniger als im Jahr 2014. Die ersten Plätze im Beschwerdeaufkommen nehmen aber weiterhin die Bereiche Inneres (28,16%), Soziales (28,01%) und Justiz (14,31%) ein. In 8.181 Fällen wurde ein formales Prüfverfahren eingeleitet, 7.850 davon schloss die Ombudsstelle ab, wobei 1.812 Missstände zutage traten. Intensiv arbeite die Volksanwaltschaft daran, mehr Frauen den Weg zur Volksanwaltschaft aufzuzeigen, erläuterte Brinek Initiativen in Zusammenarbeit mit der Medizinuniversität.
Im Rahmen der präventiven Menschenrechtskontrolle waren die Kommissionen der Volksanwaltschaft 2015 insgesamt 501-mal im Einsatz. 439 der vorjährigen Besuche und Beobachtungen in öffentlichen und privaten Einrichtungen, die als Orte der Freiheitsentziehung gelten, erfolgten unangekündigt. Als Nationaler Präventionsmechanismus (NPM) prüfen Kommissionen der Ombudseinrichtung, ob das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (OPCAT), sowie Regelungen der UN- Behindertenrechtskonvention eingehalten werden. Grundlage für die Besuche und Beobachtungen in Justizanstalten, Polizeianhaltezentren, Krankenhäusern, Jugend-, Alten- bzw. Pflegeheimen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sowie von Exekutiveinsätzen (Zwangsakte) etwa bei Demonstrationen, ist eine verfassungsrechtliche Kompetenzerweiterung, die ab heuer auch die Begleitung von Abschiebeflügen umfasst.
Fraktionsübergreifender Dank an Volksanwaltschaft
In der Debatte herrschte Konsens über die große Bedeutung der Volksanwaltschaft für die österreichische Gesellschaft. Carmen Schimanek (F) unterstrich, aufgrund ihrer qualitativ hochwertigen Arbeit verfüge die Ombudsstelle über einen hohen Stellenwert bei der Bevölkerung. Besonders wichtig sind ihr die Erhebungen der Volksanwaltschaft in Alten- und Pflegeheimen. Johann Hell (S) betonte, wichtig sei, einen einfachen Zugang zur Ombudsstelle weiterhin zu gewährleisten - etwa in Form der laufend abgehaltenen Sprechtage.
Die Volksanwaltschaftssprecher von Grünen und NEOS, Wolfgang Zinggl und Christoph Vavrik schlossen sich dem Lob an. Zinggl begrüßte ausdrücklich die Zusammenarbeit der Volksanwaltschaft mit internationalen Schwesterorganisationen. Uneins mit Abgeordneter Schimanek ist Zinggl, inwieweit Meinungsäußerungen von Volksanwalt Fichtenbauer legitim sind - die Debatte vom letzten Volksanwaltschaftsausschuss darüber setzte sich heute im Plenum fort (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 595). Leichte Kritik äußerte Vavrik in Bezug auf Prüfungen von Nationalratsbeschlüssen wie die Kürzungen bei der Militärmusik oder die Reduktion schwerer Waffen. Das habe mit Missständen in der Verwaltung nichts zu tun, Ressourcen der Volksanwaltschaft würden hier unnötig eingesetzt. Wie Katharina Kucharowits (S) rügte Vavrik allerdings den auch von der Volksanwaltschaft kritisierten Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, gerade in Massenquartieren. Prüfverfahren der Volksanwaltschaft hätten immerhin für örtliche Verbesserungen gesorgt, so Kucharowits.
Die SozialdemokratInnen Franz Kirchgatterer, Hermann Krist, Marianne Gusenbauer-Jäger und Nurten Yilmaz würdigten ebenso das Wirken der Volksanwaltschaft, wobei Kirchgatterer und Krist die internationale Arbeit im Rahmen des Internationalen Ombudsman Instituts hervorhoben. Das Eintreten der Volksanwaltschaft für angemessene Entlohnung von Menschen mit Behinderung ist für Gusenbauer-Jäger zentral, für Yilmaz ist es die Aufdeckung von Systemmängeln im Fremden- und Asylrecht.
Seitens der ÖVP erklärten Gertrude Aubauer und Angela Fichtinger ihre hohe Wertschätzung gegenüber der Volksanwaltschaft. Aufgerüttelt fühlte sich Aubauer durch den Volksanwaltschaftsbericht: Einzelschicksale und strukturelle Probleme würden aufgezeigt. Eines dieser Problemstellungen sei die Sachwalterschaft, für deren Reform heute ein Gesetzesentwurf zur Erwachsenenhilfe in Begutachtung geschickt worden ist, wie auch Volksanwältin Brinek freudig feststellte. Norbert Sieber (V) zeigte anhand eines Beispiels aus Oberösterreich die derzeitige Problematik rund um die Sachwalterschaft auf - angefangen bei der mangelnden Betreuung durch SachwalterInnen - und befürwortete ebenso wie Kirchgatterer (S) den gestarteten Reformprozess. Auch bei der stationären Pflege brauche es einen solchen, ergänzte Aubauer mit Hinweis auf Personalmangel bei den Pflegekräften. Eva Mückstein (G) griff in diesem Zusammenhang die medikamentöse Ruhigstellung in Pflegeheimen auf. Empfehlungen der Volksanwaltschaft seien umzusetzen, um derartige Missstände zu beheben. Fichtinger ging im Detail auf die Weiterentwicklung der Volksanwaltschaft in den letzten Jahren ein, wodurch sie noch mehr Bürgernähe gewonnen habe.
FPÖ und Team Stronach, namentlich Edith Mühlberghuber (F) und Leopold Steinbichler (T), reihten sich in die positiven Rückmeldungen ein. Das Pflichtschulsprengelsystem nannte Mühlberghuber als exemplarisches Beschwerdefeld; hier werde die Freiheit bei der Schulwahl allzu oft unterbunden.
Vordernberg: Public-Private-Partnership verfassungsrechtlich bedenklich
Im Plenum zur Debatte stand außerdem ein Sonderbericht der Volksanwaltschaft zu einem amtswegigen Prüfverfahren im Anhaltezentrum Vordernberg, wo Schubhäftlinge in vielen Bereichen von privatem Sicherheitspersonal betreut wurden. Hoheitsbefugnisse wie die Ausübung von Zwangsgewalt können nicht ausgegliedert werden, steht für die Volksanwaltschaft fest. Nach Meinung von Volksanwalt Peter Fichtenbauer braucht die Republik eine rechtliche Klarstellung nach dem Muster des Justizbetreuungsagentur-Gesetzes, um Public-Private-Partnership-Verträge in Anhaltezentren künftig auf eine verfassungskonforme Basis zu stellen.
Der Bericht der Volksanwaltschaft wurde von den Abgeordneten unterschiedlich interpretiert. So ist das Schubhaftzentrum für FPÖ-Abgeordneten Günther Kumpitsch (F) ein Paradebeispiel für Misswirtschaft, Rechtsignoranz und Geldverschwendung. Unter anderem hinterfragte er die Auftragsvergabe an die private Sicherheitsfirma G4S. Merkwürdig ist für ihn auch, dass der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wurde und erst nach 16 Jahren gekündigt werden kann. Jeden Monat würden mehr als 400.000 € überwiesen.
Grün-Abgeordnete Alev Korun und NEOS-Abgeordneter Nikolaus Scherak schlossen sich der Kritik von Kumpitsch an. Korun sprach von unhaltbaren Zuständen in Vordernberg, Knebelverträgen und einem dubiosen Ausschreibungsverfahren. "Das Ganze stinkt leider zum Himmel", meinte sie. Mit der Teilprivatisierung des "Schubhaftgefängnisses" seien auch hoheitliche Aufgaben in verfassungswidriger Weise teilprivatisiert worden. Für Korun ist das rechtsstaatlich eine Bankrotterklärung. Sie will auf eine Auflösung der Verträge hinarbeiten.
Ganz anders bewertete die ehemalige Innenministerin Maria Theresia Fekter (V) das Ergebnis der Prüfung. Ihrer Meinung nach ist der Bericht positiv ausgefallen. Einige "Kinderkrankheiten" sind ihr zufolge mittlerweile beseitigt worden. Über die Anregung der Volksanwaltschaft, ein eigenes Sicherheitsgesetz zu beschließen, müsse nun der Nationalrat diskutieren. Fekter kann sich ähnliche Regelungen wie für das Sicherheitspersonal auf Flughäfen vorstellen.
Die bestehende Rechtslücke hätte nach Meinung von Scherak allerdings schon längst geschlossen werden können. Die Opposition habe von Anfang an auf Missstände hingewiesen. Es gehe nicht an, das Gewaltmonopol des Staates auszuhöhlen, unterstrich Scherak. Zu welchen Problemen das führen könne, zeigten die USA.
Johann Hechtl (S) dankte der Volksanwaltschaft wie die anderen Abgeordneten ausdrücklich für die Vorlage des Sonderberichts. Bei der Prüfung habe sich der Verdacht erhärtet, dass die private Sicherheitsfirma Hoheitsaufgaben wahrgenommen habe, hielt er fest und sprach sich für eine korrekte Vorgangsweise aus. Für die SPÖ seien Menschenrechte nicht teilbar.
Volksanwalt Peter Fichtenbauer merkte zum Thema Auftragsvergabe an, in dieser Frage sei der Rechnungshof gefordert. Der Bericht wurde schließlich einstimmig zur Kenntnis genommen.
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Der 39. Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und den Bundesrat wurde einstimmig beschlossen.