Hühner im Wohngebiet – wenn es beim Nachbarn gackert
40 Hühner und vier Hähne hält der Nachbar von Angela P. auf seinem Grund in der Gemeinde Somerrein. Eine ständige Lärmkulisse durch das laute Gackern der Hühner und das Krähen der Hähne begleite sie durch den Tag. Von morgens 6 Uhr bis abends gegen 20.30 Uhr sei das Federvieh draußen und verursache dementsprechend Lärm. Auch andere Nachbarinnen und Nachbarn fühlen sich dadurch gestört, so die Niederösterreicherin.
Hilfesuchend wandte sie sich an Volksanwältin Schwarz, die bestätigte, dass Nutztiere im Wohngebiet nicht erlaubt sind. Auch der Bürgermeister der Gemeinde pflichtet dem bei, aber da gesetzlich nicht geklärt sei, wer das Verbot exekutieren kann, fühle er sich vom Gesetzgeber alleine gelassen. Es fehle hierfür eine eindeutige Regelung.
„Die Zahl derer, die zum Beispiel Hühner in ihrem Garten halten, ist deutlich gestiegen. Das ist ein Thema, das uns noch oft beschäftigen wird. Ich empfehle eine rechtliche Nachschärfung, um dieses Problem zu lösen. Der Gesetzgeber ist gefordert, sich mit dieser Thematik auseinanderzusetzen“, so Volksanwältin Schwarz.
Darf eine Gemeinde das Werk einer Künstlerin ohne deren Zustimmung verändern?
Die Marktgemeinde Kirchberg an der Pielach beauftragte die Künstlerin Frau F. mit der künstlerischen Ausführung eines Brunnens. Ende 2021 musste die Künstlerin aber feststellen, dass der Brunnen ohne ihre Zustimmung verändert worden war. Sie sah in der Veränderung ohne ihre Einwilligung eine Verletzung ihres Urheberrechts. Nach einem Bericht in der Sendung „Bürgeranwalt“ hat sich jedoch etwas getan. „Es gibt eine außergerichtliche Einigung, was uns sehr freut. Der Brunnen wird jetzt gemeinsam mit der Künstlerin umgestaltet“, erklärte Volksanwältin Schwarz.
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Auf der ORF TVthek können Sie jeweils eine Woche lang die aktuelle Sendung des Bürgeranwalts online sehen