Hochwasser im Eferdinger Becken: gibt es doch noch eine Förderung für Betroffene?

6. Februar 2021

Das Eferdinger Becken in Oberösterreich wurde 2002 und 2013 von schweren Hochwasserkatastrophen getroffen. In einem Projekt von Bund, Land und Gemeinden wurden zum Schutz vor zukünftigen Hochwasserereignissen Fördermaßnahmen ausgearbeitet. Während manche Liegenschaften technisch geschützt werden sollen, bleibt vielen nur eine Entschädigung für die freiwillige Absiedelung. Doch einige „Absiedler“ warten seit Jahren auf ein entsprechendes Angebot.

Einige Hausbesitzer aus dem Bezirk Feldkirchen haben sich hilfesuchend an die Volksanwaltschaft gewandt und Volksanwalt Amon gebeten, sich das Hochwasser Regelwerk anzusehen und zu prüfen. Herr R. und Herr N., zwei betroffene Hausbesitzer, leben mit ihren Familien seit vielen Jahren in der Gemeinde Feldkirchen im Eferdinger Donaubecken. 2013 war die Donau abermals übergetreten und weite Teile der Region wurden geflutet. Die Bewohnerinnen und Bewohner mussten ein zweites Mal um ihre Häuser bangen.

Nach den dramatischen Ereignissen von 2013 wurde in einer mehrjährigen Planungsphase vom Bund, dem Land und den Gemeinden ein Projekt zum nachhaltigen Schutz vor Hochwasser für das Eferdinger Becken erarbeitet.  Das Projekt aus 2017 sieht zwei Fördervarianten vor. In der Zone „aktiver Hochwasserschutz“ sollen die Bewohnerinnen und Bewohner durch technische Bauten, wie Mauern oder Dämme, geschützt werden. In der zweiten Zone dem „passiven Hochwasserschutz“, kann nur die freiwillige Absiedelung gefördert werden. Die Bewohnerinnen und Bewohner dieser Zone sollen mit 80 Prozent des geschätzten Gebäudewertes entschädigt werden.

Damit diese Förderung beantragt werden kann, muss die Gemeinde aber diese gesamte Zone in eine Schutzzone „Überflutungsgebiet“ umwidmen.

Die Grundstücke von Herrn N. und Herrn R. befinden sich in dieser Zone. Ursprünglich hätte man ihnen in Aussicht gestellt, dass ihre Häuser technisch geschützt werden können. Das sei aber wirtschaftlich nicht vertretbar gewesen, weshalb keine technischen Schutzmaßnahmen durchgeführt wurden.

Die vom Land geforderte Umwidmung in die passive Zone „Absiedlerzone“, also Schutzzone Überflutungsgebiet, wurde jedoch von der Gemeinde Feldkirchen nicht beschlossen, weshalb die beiden Oberösterreicher auch kein Angebot für eine freiwillige Absiedelung erhielten. Der Bürgermeister der Gemeinde begründet die Entscheidung damit, dass eine Zone von 8km² umzuwidmen gewesen wäre und das zur Folge hätte, dass dort alle Grundstücke an Wert verlieren würden und somit auch Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer betroffen wären, die gar nicht absiedeln wollen. Das Land Oberösterreich wurde über diese Situation informiert und im Jahr 2013 bot die oberösterreichischen Landesregierung an, einzelne Parzellen in eine Schutzzone Überflutungsbiet umzuwidmen und deren Besitzerinen und Besitzer zu entschädigen. Wer nicht wegwollte, wäre von der Umwidmung nicht betroffen gewesen. Die neuen Vorgaben des Landes aus 2017 würden die Gemeinde allerdings zwingen, eine der beiden Seiten zu bevorzugen. Der Bürgermeister wünscht sich eine Lösung hinsichtlich einer parzellenweisen Umwidmung. Das großflächige Umwidmen von einer Fläche von 8km² kann er sich unter diesen Voraussetzungen nicht vorstellen.

Die beiden betroffenen Oberösterreicher haben nach langen Überlegungen die Entscheidung getroffen, ihre Häuser zu räumen, aus Angst vor einem neuen Hochwasser. Die beiden Grundbesitzer haben bis dato weder einen technischen Hochwasserschutz noch ein Absiedelungsangebot erhalten, weshalb sie Unterstützung fordern und Volksanwalt Amon um Hilfe gebeten haben.

Volksanwalt Amon dazu: „Üblicherweise trifft man bei Förderungen oft auf einen Förderdschungel. In diesem Fall ist aber die Rechtslage relativ klar, da das Wasserbautenförderungsgesetz des Bundes die Möglichkeit vorsieht, dass der Bund bis zu 50 % bei Schutzmaßnahmen oder aber auch bei der Absiedelung mitträgt, 30 % die Länder und etwa 20 % die Betroffenen.“ Dieses Bundesgesetz ist klar und sieht nicht vor, dass eine Flächenwidmung vorgenommen werden muss – das Land Oberösterreich sieht das allerdings vor und gibt die Verantwortung an die Gemeinde weiter. Das bringt die Gemeinden in erhebliche Schwierigkeiten. 

Für die Volksanwaltschaft ist klar, dass so etwas wie Hochwasserschutz niemals nur regional zu betrachten ist, sondern überregional. „Das Land ist in der Ziehung. Das Land muss hier eine Lösung bringen“, so der Volksanwalt. Der Vorschlag der Parzellierung sei „sicherlich keine generelle Möglichkeit, weil man ja keine Zerklüftung möchte, aber in Einzelfällen kann das durchaus Sinn machen und in diesem Falle würde das auch tatsächlich Sinn machen“, erklärt der Volksanwalt.

Die Argumentation des Landes sei nicht nachvollziehbar und er rät, dass das Land jetzt alle Betroffenen einlädt und eine Lösung herbeiführt. „Die Gemeinde hat sich bemüht, das Land ist nun gefordert. Am Ende bleiben sonst die Bürgerinnen und Bürger über“, betont der Volksanwalt abschließend.

Nachgefragt: Ist die Geruchsbelästigung durch Hanfpflanzen in Graz Puntigam eingedämmt?

Einige Bewohnerinnen und Bewohner aus Graz Puntigam hatten sich mit einem geruchsintensiven Problem an die Volksanwaltschaft gewandt. Ursache für den intensiven Geruch, der sich besonders im Sommer durch den Stadtteil zog, fand sich in einer Gärtnerei, in der seit 2018 auf mehr als zwölf Hektar Nutzhanf angepflanzt wird. Auch weiter entfernt lebende Bewohnerinnen und Bewohner wurden durch den Geruch belästigt. Sie starteten eine Petition mit mehr als 30 Unterschriften, die leider erfolglos blieb. Hilfesuchend wandten sich die Betroffenen daher an Volksanwalt Amon, der sich im Dezember 2019 an ihre Seite stellte und behördliche Auflagen seitens der Bau- und Anlagenbehörde der Stadt Graz forderte.

„Gerade, wenn ein Wechsel von einem Gewerbebetrieb hin zu einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb vollzogen wird, müsste die Behörde tätig werden, sich das anschauen und allenfalls neue Auflagen erteilen“, erklärte Volksanwalt Amon die Situation.

Nach der Sendung scheint die Geruchsbelästigung deutlich abgenommen zu haben. Wie ergeht es den Anrainerinnen und Anrainern jetzt?

2020 konnten sie aufatmen, da der Hanfgeruch sehr gering war. Die Gärtnerei habe die Aberntung und Produktion der Hanfpflanzen umgestellt und dadurch wurde die Geruchsbelästigung stark reduziert.

Volksanwalt Amon: „Der Sachverständige des Grazer Umweltamtes hat mitgeteilt, dass die Anbaufläche und die Geruchsemmisionen deutlich reduziert wurden. Man muss das weiter beobachten, aber für den Augenblick ist das in Ordnung.“