Handyparken: Warten auf Bestätigung wichtig

16. Juni 2015

§ 1 der Wiener Parkometerabgabeverordnung verpflichtet jeden, der ein mehrspuriges Kraftfahrzeug in einer Kurzparkzone abstellen will, eine Abgabe zu leisten. Mit der Entwertung eines Parkscheins gilt die Abgabe als bezahlt. Für Nutzer von „Handyparken“ gilt aber die Parkgebühr erst dann als ordnungsgemäß entrichtet, wenn nach der Parkscheinbuchung die Zahlungsbestätigung via SMS oder HANDY Parken App einlangt.

In den Beschwerdefällen verhielt es sich zumeist so, dass die Fahrzeughalterinnen bzw. Fahrzeughalter ihr Fahrzeug in einer gebührenpflichtigen Zone abstellten, sich aber bereits vor Erhalt der Bestätigungsmeldung von ihren Fahrzeugen entfernt hatten. Die Fahrzeuge wurden in der Folge gerade in dieser Zeitspanne kontrolliert. Da für die Kontrollorgane erst mit Einlangen der Bestätigungsmeldung via SMS die Entrichtung der Parkgebühr für das zu prüfende Fahrzeug ersichtlich ist, galten die Parkgebühren als nicht entrichtet. Folglich wurden Strafen verhängt.

Um derart negative Erfahrungen und böse Überraschungen zu vermeiden, empfiehlt die Volksanwaltschaft daher Personen, die Handyparken nutzen, immer so lange beim (am besten im) Fahrzeug zu bleiben, bis diese Bestätigung eingelangt ist. Die Fahrzeughalterin bzw. der Fahrzeughalter hätte die Möglichkeit, das Kontrollorgan darüber zu informieren, dass sie bzw. er gerade im Moment auf die Bestätigung warte. Auch wäre ein Nachweis der Parkscheinbuchung direkt am Mobiltelefon möglich.