Grundstück überschwemmt
2002 wurde das nun bewohnte Gebiet als „Bauland-reines Wohngebiet“ ausgewiesen, ohne auf Gefährdungen durch Hangwässer oder Erdrutsch hinzuweisen. Der digitale Gewässeratlas, der einige Jahre später erstellt wurde, belegt, dass Fließpfade der Hangwässer über das Grundstück der Beschwerdeführerin führen. Im selben Jahr erhielt die Beschwerdeführerin ihre Baubewilligung. Erteilte Auflagen sollten die Entsorgung von Oberflächenwasser ausreichend ermöglichen. Diese Auflagen erwiesen sich jedoch als unzureichend.
Bereits zu Baubeginn hatte die betroffene Familie mit einem überschwemmten Kellerrohbau zu kämpfen. Auf ihre Anfrage reagierte die Stadt Graz, indem sie auf deren „Pflicht zum Eigenschutz“ verwies.Jedes Jahr ist die Familie nun mit drei bis vier Mal mit Überschwemmungen konfrontiert, im Frühling letzten Jahres sogar mit einem Murenabgang.
Ein Hydrologe erstellte ein Privatgutachten und kam zum Schluss, dass das Problem nur durch ein großräumiges Ableitungssystem lösbar sei. Die Finanzierung dieses Projektes ist aber offen und die betroffenen Familien müssten selber dafür aufkommen.
Volksanwältin Dr. Brinek stellte jedoch fest, dass die Behörde eine Bringschuld gegenüber den Bewohnern des Hanges habe, da die Probleme Resultat der Versäumnisse und Unterlassungen der Behörden seien. Die Gefahren wurden nicht im Flächenwidmungsplan 2002 verzeichnet. Spätestens seit 2007 sind die Probleme im Gewässeratlas dokumentiert, wurden jedoch nicht ins Baubewilligungsverfahren eingebracht.
„Zu sagen, ich weiß von nichts, das lasse ich hier nicht gelten“, so Brinek. Die Volksanwältin kritisiert aufs Schärfste, dass die Gefährdungen durch Hangwässer und Rutschungen nach wie vor nicht im Flächenwidmungsplan eingezeichnet seien.
„Die Gesamtverantwortung für die rasche Herstellung eines Sanierungskonzepts liegt jetzt bei der Behörde. Ich erwarte mir auch, dass die Gemeinde das Ableitungsprojekt der Nachbarn finanziell unterstützt“, so Brinek abschließend.
Nachgefragt: Schwer verletzt durch Hundebiss
Zu Beginn dieses Jahres wurden ein Mann und sein Chihuahua durch eine Bulldogge angegriffen und schwer verletzt. Der Betroffene erhält jedoch keinen Schadensersatz und keine Rückerstattung der Tierarztkosten, da die Besitzerin der angreifenden Bulldogge die Prämien für die gesetzlich verpflichtende Haftpflichtversicherung nicht eingezahlt hat. Nach dem Vorfall wurde die Bulldogge nach Niederösterreich gebracht und auch dort gemeldet.
Die Gemeinde hatte bereits wegen eines früheren Vorfalls gegenüber der Besitzerin der Bulldogge drei Bescheide erstellt und ein Hundehaltungsverbot verhängt, hatte es aber verabsäumt zu kontrollieren, ob die Besitzerin die Versicherungsprämien auch eingezahlt hatte. Somit ist die Gemeinde verantwortlich, dass der schwer verletzte Mann bis dato noch immer keinen Schadensersatz erhalten hat.
Die Bulldogge wurde nun sogar wieder in der Heimatgemeinde gesichtet, was für Aufregung unter den Bürgerinnen und Bürgern sorgt.
Volksanwältin Brinek konnte jedoch positiv vermelden, dass das oberösterreichische Hundehaltungsgesetz nun novelliert wurde. Somit wird „Hundetourismus“ unterbunden und die Bulldogge darf sich nun endgültig nicht mehr in der Heimatgemeinde aufhalten. Aufrecht bleibt die Forderung der Volksanwaltschaft nach einer finanziellen Entschädigung.
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