Gravierende Mängel im Maßnahmenvollzug

24. April 2014

Die Kommissionen stellten im Zuge ihrer Kontrollbesuche gravierende Mängel im Maßnahmenvollzug fest. Sie weisen darauf hin, dass es zu wenige Nachsorgeeinrichtungen gibt, was überlange Anhaltungen im Maßnahmenvollzug verursacht. Die Volksanwaltschaft fordert Lösungen, um für diese untragbare Situation Abhilfe zu schaffen.

Besorgniserregend ist für die Kommissionen außerdem, dass viel zu wenige Gutachterinnen und Gutachter zur Verfügung stehen und es keine Qualitätsstandards für Gutachten gibt. Sie empfehlen daher die Einrichtung einer interdisziplinären Arbeitsgruppe, die sich speziell der Schaffung von Qualitätsstandards für psychologische und psychiatrische Begutachtungen widmet. Es sollte außerdem gesetzlich klargestellt werden, dass nicht dieselben Gutachterinnen und Gutachter, die im Einweisungsverfahren herangezogen werden, auch im Entlassungsverfahren bestellt werden.