Geruchsbelästigung durch Pferdemistcontainer im Prater

31. August 2013

Schauplatz dieses Konfliktes ist der Wiener Wurstelprater. Konkret geht es um einen Sammelcontainer für Pferdemist des benachbarten Pony-Karussells. Dieser steht nämlich genau unterhalb der Toboggan-Rutsche. Bei sommerlichen Temperaturen eine nicht unbeträchtliche Geruchsbelästigung, ärgert sich der Toboggan-Betreiber. Noch dazu stehe der Container laut ihm vorliegender Pläne auf seinem Grundstück. Die Volksanwaltschaft kritisiert in diesem Zusammenhang besonders das Verhalten der Gemeinde Wien, die als Eigentümerin des Grundstückes nicht einschreitet.

Der Toboggan ist neben dem Riesenrad ein weiteres Wahrzeichen des Wiener Wurstelpraters. Der Betreiber hat, seit er 2008 dieses Grundstück von der Gemeinde Wien gepachtet hat, viel Geld, Mühe und Liebe investiert, um den Tobbogan zu erhalten.

Der Vertrag sieht ausdrücklich vor, dass für jegliche Baulichkeiten und Einrichtungen von der Gemeinde Wien bzw. ihrem Verwalter eine Zustimmung einzuholen ist. Dabei ist darauf zu achten, dass andere Pächter nicht in der Nutzung beeinträchtigt werden.

Umso mehr ärgert sich der Praterunternehmer über die Aufstellung eines riesigen Containers für die Lagerung von Pferdemist direkt neben dem Toboggan und seines Erachtens auch noch zum Teil auf seiner Parzelle. Bis heute ist unklar, ob und unter welchen Auflagen, die Gemeinde dafür eine Zustimmung erteilt hat. Auch ein weiterer Anrainer, ein Betreiber einer Kinderautobahn, läuft dagegen Sturm – bislang erfolglos!

Der Gemeinde Wien ist vorzuwerfen, dass sie bislang ihren Pflichten als Vermieter nicht nachgekommen ist. Sie hat dafür zu sorgen, dass die benachbarten Pächter durch den Pferdemistcontainer nicht gestört werden. Auch auf den feuerpolizeilichen Aspekt von Pferdemist unter einer Holzkonstruktion darf nicht vergessen werden.

Volksanwältin Gertrude Brinek kritisiert in diesem Zusammenhang besonders, dass den Anrainern von der Gemeinde Wien mehrfach verlangte Auskünfte nicht erteilt wurden: „Ich finde es schade, dass man einem Unternehmer, der mit Herzblut eine traditionelle Attraktion betreibt, so viele Schwierigkeiten macht. Die Gemeinde Wien lässt die Praterunternehmer einfach hängen!“ Brinek abschließend: „Ich fordere, dem Auskunftsbegehren der Betroffenen Anrainer prompt nachzukommen und die Genehmigung der Aufstellung dieses Containers zu prüfen.“

 

Nachgefragt: Oberflächenwasserkanalanschluss verwehrt?

Die Sendung Bürgeranwalt berichtete bereits im Frühjahr vom jahrelangen Bemühen eines Hausbesitzers im oberösterreichischen Geinberg, sein Grundstück an den Oberflächenwasserkanal anschließen zu dürfen. Alle Häuser in der Nachbarschaft wurden bereits angeschlossen, nur bei ihm verweigert die Gemeinde Geinberg die Ableitung des Regenwassers in den dafür vorgesehenen Kanal. Nun kann Volksanwältin Brinek von einer zufriedenstellenden Lösung berichten: Der Gemeindevorstand von Geinberg hat beschlossen, die Anschlussmöglichkeit zu bieten, lediglich ein Beitrag zu den anfallenden Kosten sind vom Hauseigentümer zu entrichten.