Gemeinde ignoriert Taubenplage in Neusiedl

1. März 2014

Ein Ehepaar aus Neusiedl am See wandte sich an die Volksanwaltschaft, da es sich durch die Taubenhaltung ihres Nachbarn massiv belästigt fühlt. Dieser unterhält in einem Nebengebäude auf seinem Grundstück eine Taubenzucht mit bis zu 120 Vögeln. Das Ehepaar fühlte sich durch Taubenkot und nächtliche Taubenlandungen auf dem Dach beeinträchtigt und beschwerte sich deshalb bei der Gemeinde Neusiedl über ihren Nachbarn. Die Gemeinde Neusiedl reagierte auf die Beschwerde allerdings nicht. Erst nachdem die Volksanwaltschaft eingeschaltet wurde, befasste sich die Gemeinde mit dem Fall und wies den Nachbar an, nachträglich um eine Baubewilligung der Taubenverschläge anzusuchen. Hierfür räumte der Bürgermeister von Neusiedl eine Frist von acht Wochen ein.

„Eine Kette von Fehlern“, stellte Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek im ORF Bürgeranwalt vom 01. März 2014 zum Vorgehen der Gemeinde fest. Die Gemeinde dürfe eine Taubenzucht in diesem Ausmaß in einer Siedlung nicht genehmigen, da dies eine unzumutbare Belästigung für die Nachbarn darstelle. In Wohngebieten werden außerdem nach dem Gesetz nur Bauten bewilligt, die den wesentlichen sozialen Bedürfnissen der Bevölkerung dienen, etwa Schulen oder  Einkaufsläden. Weiters würde die gesetzlich vorgeschriebene Frist für eine nachträgliche Bewilligung vier Wochen betragen und nicht acht, hielt Brinek fest.

Volksanwältin Brinek: „Die Gemeinde hätte  richtigerweise eine Beseitigung veranlassen sollen, statt den Nachbarn zu bitten, um nachträgliche Genehmigung anzusuchen.“

Brinek kritisiert zudem, dass die Gemeinde eine bauliche Überprüfung des Hauses des Ehepaares vornahm, nachdem sie sich mit deren Beschwerde befasste. „Man könne sich nicht des Eindrucks erwehren, dass es sich bei dieser Aktion um eine Schikane der Behörde handelte“, so Brinek.

Wiener Wohnen: Vermeintlich behindertengerechte Wohnung

Zwei Jahre hatte eine Rollstuhlfahrerin bereits in einer vermeintlich behindertengerechten Gemeindebauwohnung gewohnt, bevor sie sich bei der Volksanwaltschaft über die unzureichende Ausstattung beschwerte. Sie kann in der Wohnung nämlich weder selbstständig die Eingangstür öffnen, noch alleine die beiden Balkone benutzen.

Wiener Wohnen sicherte im Mietvertrag  jedoch eine behindertengerechte Ausstattung zu, die de facto nicht vorhanden ist. Zwar hatte Wiener Wohnen Adaptierungsarbeiten vor dem Einzug der Frau vorgenommen, es wurde jedoch keine vollständige Barrierefreiheit erreicht.

Der Pressesprecher von Wiener Wohnen erklärte im ORF Bürgeranwalt, dass die Wohnung 1982 erbaut wurde und nach den damaligen Standards als „behindertengerecht“ klassifiziert wurde.

Volksanwältin Brinek kritisierte, dass die Mieterin mehr Wohnfläche bezahlen muss als sie tatsächlich nutzt -  und eine Liftgebühr, obwohl dieser viel zu klein für einen Rollstuhl ist. Sie forderte Wiener Wohnen auf, die Miete für die unbenutzten Flächen und Leistungen zurück zu erstatten. Darüber hinaus stellt sie fest: „Wiener Wohnen muss schnellstmöglich die nötigen Adaptierungsarbeiten vornehmen oder eine Ersatzwohnung bereitstellen, die wirklich für Rollstuhlfahrer geeignet ist.“