Freiheitsbeschränkungen in Krankenhäusern und Psychiatrien
Detaillierte Vergleiche der Fixierungspraxis (Art, Anlass, Methoden, Häufigkeit pro Patient, Dauer) zwischen österreichischen Kliniken scheitern zurzeit u.a. an unterschiedlichen Dokumentationssystemen. Die Volksanwaltschaft spricht sich daher dafür aus, dass – gemäß den Empfehlungen des Europäischen Folter-Komitees – in allen psychiatrischen Krankenanstalten ein Zentralregister eingerichtet wird, um freiheitsbeschränkende Maßnahmen erfassen und österreichweit evaluieren zu können. Die Volksanwaltschaft fordert weiters ausdrücklich die Einhaltung der vom Europäischen Folter-Komitee vorgegebenen Standards. Demgemäß sind Fixierungen zu vermeiden, indem ausreichend fachlich kompetentes Personal zur Verfügung gestellt wird. Wenn diese – als Letztlösung zur Abwehr von Fremd- oder Selbstgefährdung – vorgenommen werden, dürfen sie von Betroffenen nicht als Bedrohung empfunden werden oder Angstzustände verstärken. Menschenrechtlich unzulässig ist jedenfalls, wenn Patientinnen und Patienten – in Sichtweite Anderer – fixiert werden.
In Wien und teilweise auch in der Steiermark werden nach wie vor Netzbetten verwendet, um die Bewegungsmöglichkeit erregter Patientinnen und Patienten einzuschränken. Die Volksanwaltschaft fordert die Abschaffung der Netzbetten. Diese widersprechen internationalen Menschenrechtsstandards: Der UN-Ausschuss gegen Folter bezeichnet die Nutzung von Netzbetten als „erniedrigende und menschenunwürdige Behandlung“.
Unzulässig ist ferner, dass private Sicherheitsdienste freiheitsbeschränkende Maßnahmen durchführen oder daran mitwirken. Die Volksanwaltschaft stellt ausdrücklich fest, dass mangelnde Personalressourcen in Krankenanstalten und Psychiatrien nicht durch die Übertragung von hochsensiblen Tätigkeitsbereichen an private Sicherheitsdienste ausgeglichen werden dürfen.
Im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie mangelt es sowohl an Betten als auch an Fachärztinnen und Fachärzten. Es sollten Bemühungen intensiviert werden, damit Kinder- und Jugendliche nicht auf Erwachsenenstationen behandelt werden müssen. Auch die Nachbetreuung für junge Menschen, die an psychischen Erkrankungen, Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsstörungen leiden, ist unzureichend.