Finanzieller Verlust durch falsche Berechnung der Vordienstzeiten
Der Vorrückungsstichtag war bis zur großen Dienstrechtsnovelle des Jahres 2015 der „dienstrechtliche Geburtstag“ einer Beamtin bzw. eines Beamten. Dieses Datum war maßgeblich für die Berechnung der Vorrückungstermine. Lag der Vorrückungsstichtag zwischen 1. Juli und 30. September, war der Vorrückungstermin der 1.Juli. Lag der Vorrückungsstichtag zwischen 1. Oktober und 30. März, war der Vorrückungstermin der 1. Jänner. Je früher der Vorrückungsstichtag lag, desto früher begann die Zählung für die zweijährig stattfindenden Gehaltsvorrückungen bzw. Gehaltserhöhungen.
Ausgangsbasis für die Vorrückungsstichtagsberechnung war der Einstellungstermin. Diesem waren Zeiten wie etwa Wehrdienst, Studium, anstellungsrelevante Vordienstzeiten (unter Umständen auch in der Privatwirtschaft) im gesetzlich bestimmten Ausmaß voranzustellen. Je mehr solche Zeiten man vorzuweisen hatte, desto früher der Vorrückungstermin und desto früher der Beginn der Zählung für die Vorrückungen. Die Komplexität der Stichtagsberechnung war eine Fehlerquelle; Fehler wurden und werden bisweilen erst nach Jahrzehnten entdeckt.
Nachdem der Fehler bei der Lehrerin 2013 entdeckt worden war, wurde nur der nicht verjährte Gehaltsverlust von etwa 980 € brutto für die Jahre 2010 bis 2013 nachgezahlt. Der Zeitraum von 1980 bis 2009 blieb zunächst unberücksichtigt. Daher wandte sich die Lehrerin an die Volksanwaltschaft.
Das Bildungsministerium als oberste Dienstbehörde lehnte weitere Zahlungen unter Berufung auf Verjährung und eine einschlägige Richtlinie des BKA als dienstrechtlich für den Bundesdienst federführender Stelle ab. Nach Ansicht von Volksanwalt Peter Fichtenbauer zu Unrecht, denn eine verjährte Forderung bleibe auch nach drei Jahren bestehen, sie könne nur vor Gericht nicht mehr erfolgreich eingeklagt werden, wenn der Prozessgegner die Verjährung einwendet. Soweit soll es aber gar nicht kommen, denn dass der Landesschulrat im Jahr 1980 bei der Berechnung einen Fehler gemacht hat, wird auch von der Behörde eingestanden.
Ein Vertreter des Bildungsministeriums kam nicht zur Studiodiskussion, das Ministerium teilte aber schriftlich mit, dass nun doch auch die verjährten Gehaltsbestandteile nachgezahlt werden sollen. Volksanwalt Fichtenbauer begrüßte diese Wendung sehr, schließlich sei neben dem finanziellen Verlust zu bedenken, dass die Falschberechnung auch Nachteile bei der künftigen Pension der Lehrerin bewirkt hätte. „Deshalb besteht ebenso bei der Pensionsberechnung Handlungsbedarf“, so der Volksanwalt abschließend.
Nachgefragt: Ausschreibung für Schulessen
Am 24. Jänner 2015 berichtete der „BürgerAnwalt“ über einen Gastgewerbebetrieb in Wels, der jahrelang die Schulen mit Essen belieferte. Die Stadt Wels schrieb die Belieferung der Schulen mit Essen neu aus, jedoch erhielt nicht das Familienunternehmen den Zuschlag, sondern ein internationaler Großkonzern mit Sitz in Frankreich. In der Ausschreibung der Stadt Wels wurde unter anderem die Verpflichtung zur täglich frischen Zubereitung der Mahlzeiten und ein Zertifikat „Gesunde Küche des Landes Oberösterreich“ gefordert. Das Familienunternehmen erfüllte die Kriterien, konnte aber preislich mit dem Großkonzern nicht mithalten. Der mit dem Billigstbieter schließlich ausgehandelte Vertrag enthielt diese Bedingungen nicht mehr.
Die Magistratsdirektorin der Stadt Wels hielt in der Studiodiskussion damals fest, dass der neue Anbieter alle Auflagen erfülle und merklich günstiger sei. Der Magistrat Wels habe sämtliche rechtliche Erfordernisse berücksichtigt und das Verfahren korrekt abgewickelt. Die Volksanwaltschaft kritisierte die Vorgangsweise des Magistrats und empfahl eine Neuausschreibung, was von Behördenseite abgelehnt wurde.
Nun gibt es eventuell doch eine positive Entwicklung: Der neue Bürgermeister der Stadt Wels befasste sich nochmals mit den Verträgen und deren Einhaltung. Das geforderte Zertifikat „Gesunde Küche des Landes Oberösterreich“ konnte der internationale Konzern bisher nicht vorlegen. „Der Bürgermeister hat mir persönlich berichtet, dass er eine neuerliche Prüfung in Auftrag gegeben habe, eine Neuausschreibung wird erwogen“, freut sich Volksanwalt Fichtenbauer. So hätten regionale Unternehmen wieder eine Chance und die Lebensmittel müsste nicht über hunderte Kilometer durch Europa transportiert werden.