Erstes Treffen zwischen den österreichischen Volksanwälten und dem ungarischen Ombudsman
Am 2. Dezember 2019 besuchte der ungarische Ombudsman Àkos Kozma mit einer 3-köpfigen Delegation die Volksanwaltschaft. Im Rahmen dieses Antrittsbesuches lernte er die Volksanwälte Amon und Rosenkranz kennen.
Ombudsman Kozma wurde im September 2019 vom ungarischen Parlament zum „Commissioner for Fundamental Rights“ gewählt, der in Ungarn die Kontrolle der öffentlichen Verwaltung übernimmt. Zuvor war er als Vizepräsident der unabhängigen Beschwerdestelle für Polizeiangelegenheiten und als Rechtswissenschaftler tätig.
Wie in Österreich ist auch in Ungarn der Ombudsman neben der nachprüfenden Kontrolle der Verwaltung auch mit den Aufgaben des Nationalen Präventionsmechanismus (NPM) betraut. Speziell auf diesem Gebiet findet seit einigen Jahren ein reger bilateraler Austausch zwischen den beiden Institutionen statt. Die gute Zusammenarbeit weiter zu intensivieren und gegenseitig voneinander zu lernen, sei somit das erklärte Ziel der Volksanwälte beider Länder.