Eine neue Sport- und Funhalle in der Venediger Au – wurde die Baubewilligung zu Unrecht erteilt?

23. Jänner 2023

Auf dem Gelände eines ehemaligen Freiluftsportplatzes im 2. Wiener Bezirk in der Venediger Au errichtet die Stadt Wien eine neue Fun- und Sporthalle. Diese Halle umfasst 3.600 Quadratmeter Fläche und soll 13 Meter hoch werden. Das Gelände auf dem gebaut wird hat dafür allerdings nicht die notwendige Flächenwidmung, weshalb die Wiener Baubehörde eine auf fünf Jahre befristete Ausnahmegenehmigung erteilt hat. Gegner des Projektes, darunter auch der stellvertretende Bezirksvorsteher des 2. Bezirkes, sind überzeugt, dass dieses Projekt rechtswidrig ist, weil die 15 Millionen Euro teure Halle ihrer Ansicht nach nicht nur vorübergehend dort stehen soll, sondern dauerhaft.

Volksanwältin Schwarz wurde in dieser Angelegenheit um Hilfe ersucht und diskutierte den Fall im Bürgeranwaltsstudio an der Seite des stellvertretenden Bezirksvorstehers des 2. Wiener Gemeindebezirkes und mit einem Experten für Baurecht. Der Chef der Wiener Baupolizei, der das Projekt verteidigte, nahm per Intervieweinspielung an der Sendung teil.

„Das Ganze ist nicht illegal, aber unserer Ansicht nach nicht rechtens“, so die Volksanwältin. Schwarz weiter: „Es geht darum, dass hier eine Widmung für einen vorübergehenden Zweck erteilt wurde. Es sieht aber so aus, als gehe es eben nicht um eine Befristung, sondern um eine dauerhafte Lösung.“ Der geladene Experte für Baurecht kam in seinem Gutachten ebenfalls zum Schluss, dass das Projekt nicht rechtens sei. Volksanwältin Schwarz: „Die Bauordnung sieht eine völlig klare Reihenfolge vor. Zuerst Widmung, dann Baubewilligung, dann Errichtung des Bauwerks. Ich glaube kaum, dass ein privater Bauwerber so vorgehen kann, dass er eine befristete Bewilligung erhält, bis die passende Widmung durch ist.“

Bei dringenden Bauvorhaben werde immer wieder einmal auf so eine Ausnahmegenehmigung zurückgegriffen, argumentierte der Leiter der Baupolizei. Das sei im öffentlichen Interesse. Bei Prüfung einer solchen Ausnahmegenehmigung stehe aber die Prüfung, ob diesem Vorhaben andere öffentliche Interessen entgegenstehen im Vordergrund, so der Baurechtsexperte. Die Erhaltung des Grünraums sei oberstes Gebot und das wurde auch seitens der Stadt im sogenannten Leitbild zum Schutz von Grünräumen so festgelegt. In diesem Leitbild aus dem Jahr 2020 wird festgehalten, dass genau diese Grünfläche nicht nur erhalten, sondern verbessert werden solle. Volksanwältin Schwarz dazu: „Es ist unbenommen, dass es wichtig ist, einer sportlichen Betätigung nachzugehen. Dafür allerdings 37 Prozent eines schützenswerten Gebiets zu verbauen, was dann auch noch dem eigenen Leitbild widerspricht, erschließt sich mir nicht.“ Auch eben dieses Leitbild sei rechtlich verpflichtend, da es vom Wiener Gemeinderat beschlossen wurde, so der Baurechtsexperte.

„Die Volksanwaltschaft wird die Situation weiter beobachten und sehen wie sich die Sache entwickelt. Letztendlich bliebe bei erheblichen Bedenken gegen die Widmung noch die Möglichkeit sich an den Verfassungsgerichtshof zu wenden“, so die Volksanwältin abschließend.

 

Grundstück ohne Zufahrt – kann der fehlende Weg zu einem Grundstück am Irrsee nun endlich errichtet werden?

Herr R. hat ein Grundstück beim Irrsee geerbt und möchte dort ein Haus bauen. Weil aber das Grundstück von einer als „Grünland“ gewidmeten Fläche umgeben ist, kann er die vorgeschriebene Zufahrt nicht errichten. Mehrmals forderte die Volksanwaltschaft bereits in der Sendung „Bürgeranwalt“ eine Umwidmung, die einen Straßenbau ermöglicht. Dieses Mal gibt es gute Neuigkeiten, denn die notwendige Umwidmung wurde durchgeführt und auch bewilligt. „Die jahrelangen Bemühungen des ORF und der Volksanwaltschaft haben Früchte getragen und es ist gelungen endlich die Bewilligung zur Umwidmung zu erhalten, was ein großer Erfolg ist“, erklärte Volksanwältin Schwarz.