Drastische Erhöhung von Kanalgebühren
Der Betreiber einer Autowaschanlage in einer Gemeinde in der Steiermark fühlt sich durch die mit 1. Jänner 2015 erfolgte Zusammenlegung mit zwei anderen Gemeinden stark benachteiligt. Die jährliche Kanalbenützungsgebühr habe sich um rund 170 % erhöht, obwohl er das Abwasser zu einem großen Teil aufbereite und daher gar nicht in den Kanal einleite. Der Gemeinderat habe eine neue Kanalabgabenordnung beschlossen, die nicht auf die Verhältnisse in der bisher selbständigen Gemeinde zugeschnitten sei.
Die Gemeinden werden in der Gemeindeordnung ermächtigt, für die Benützung ihrer öffentlichen Einrichtungen und Anlagen auf Grund eines Gemeinderatsbeschlusses Gebühren (Bereitstellungsgebühr und Benützungsgebühr) einzuheben, die grundsätzlich kostendeckend festzusetzen sind. Bei der Höhe der Benützungsgebühr spielt die tatsächliche Inanspruchnahme eine Rolle.
Eine neue Gemeinde hat allerdings bei der Neufestsetzung von Benützungsgebühren die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Gemeindemitglieder zu berücksichtigen. Sie muss darauf achten, dass es zu keiner außergewöhnlichen Erhöhung gegenüber der bisher von der ursprünglichen Gemeinde vorgeschriebenen Geldleistung kommt. Außergewöhnlichen ist die Erhöhung dann, wenn die Gebühr um mehr als 20 % von der bisherigen Vorschreibung abweicht.
Der (damals noch im Amt befindliche) Bürgermeister rechtfertigte die Vorgangsweise damit, dass die drei zusammengelegten Gemeinden unterschiedlich ausgelastete Abwassersysteme hätten. Die neue Gemeinde habe darauf Bedacht nehmen müssen, dass sie kostendeckend arbeite. Die bisherige „Begünstigung“ des Betroffenen habe nicht aufrechterhalten werden können. Das Berücksichtigungsgebot in der Gemeindeordnung sei eine gesetzliche „Kann-Bestimmung“ und daher nicht zwingend zu beachten.
Volksanwalt Dr. Fichtenbauer widersprach der Meinung des Bürgermeisters entschieden. Einerseits habe der Betreiber der Waschanlage keine „Begünstigung“ gehabt, sondern habe seine bis 1. Jänner 2015 eigenständige Gemeinde ein offenbar sehr gut organisiertes Abwassersystem betrieben. Andererseits sei die Formulierung im Gesetz eindeutig, weshalb die Nichterhöhung um mehr als 20 % zwingend zu berücksichtigen sei. „Demnächst wird die Landesregierung vor Ort die Situation begutachten, ich hoffe auf ein positives Ergebnis für den Betroffenen“, so der Volksanwalt.
Nachgefragt: Naherholungsgebiet Hörndlwald
Am 7. Mai 2016 berichtete der „Bürgeranwalt“ über eine große Aufregung im 13. Wiener Bezirk. Auf dem geplanten Baugelände für ein Rehabilitationszentrum nahe des Lainzer Tiergartens stand einst das „Josef-Afritsch-Heim“ für internationale Jungendtreffen, welches 2013 abgerissen wurde. Die Bezirksräte aller Parteien beantragten 2009 einstimmig die Renaturierung des Grundstücks als Erholungsraum für den Fall des Abrisses. Der damals zuständige Stadtrat sicherte den Erhalt als Naherholungsgebiet auf einem Großteil der Grundfläche zu. Den mit dem Trägerverein abgeschlossenen Baurechtsvertrag beschloss der Wiener Gemeinderat 2014 dennoch. Die Bürgerinitiative, die 8.000 Unterschriften gegen das Projekt "Sonnenpark Wien" gesammelt hat, kritisiert das Vorhaben scharf. Dass man hier überhaupt bauen könne, fuße auf einer Bausünde aus den 1950er Jahren.
Die Hoffnung, dass zwei auf dem Gelände vermutete Tierarten – der Zwergadler und der Juchtenkäfer – das Projekt zu Fall bringen könnten, hat sich in der Zwischenzeit nicht erfüllt. Dennoch ist das Naturschutzverfahren noch nicht abgeschlossen. So bestellte die MA 22 einen externen Gutachter zur Klärung „anderer zufriedenstellender Lösungen“ und das Vorliegen eines öffentlichen Interesses entsprechend den Vorgaben der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Noch nicht rechtskräftige Bewilligungsbescheide nach der Bauordnung und dem Elektrizitätswirtschaftsgesetz liegen allerdings schon vor.
Volksanwalt Fichtenbauer betont weiterhin, dass es andere umweltverträglichere Standorte gebe: „Es stehen Pavillons des östlich an den Hörndlwald angrenzenden Geriatriezentrums am Wienerwald seit zwei Jahren ungenutzt leer und ein bebaubares Grundstück auf dem Rosenhügel ist auch wieder frei, da das dort geplante Versorgungszentrum für Kinder-Rehabilitation nach Bad Erlach in NÖ kommt.“ Das wichtige Naherholungsgebiet soll für die Allgemeinheit unbedingt erhalten bleiben, ist er fest überzeugt.
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