Die Volksanwaltschaft präsentiert den englischsprachigen Jahresbericht 2014

9. September 2015

Die Volksanwaltschaft führt seit 1977 unabhängige und unparteiische Kontrollen auf der Ebene des Bundes, der Länder, sowie auf Gemeindeebene durch. Seit 2012 hat die Volksanwaltschaft zudem ein Mandat als Nationaler Präventions-Mechanismus (NPM) inne, ist also für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte in der Republik Österreich zuständig.

Einmal pro Jahr unterbreitet die Volksanwaltschaft dem Nationalrat und dem Bundesrat einen Jahresbericht, um über zentrale Prüfverfahren in den unterschiedlichsten Bereichen Aufschluss zu geben. Mit 2014 erscheint erstmalig ein Prüfbericht, in dem die Verfahren zur Kontrolle der öffentlichen Verwaltung, als auch Untersuchungen im Zuge der präventiven Menschenrechtskontrolle (NPM) vereint werden. Die internationalen Berichte der Vorjahre, sowie die englischsprachigen NPM-Berichte finden sie hier.

Die Volksanwaltschaft ist international weit über das International Ombudsman Institute (IOI) hinaus, dessen Generalsekretariat sie seit September 2009 betreibt, aktiv. Projektkooperationen im Rahmen der Europäischen Union oder des Europarates gehören ebenso dazu wie regelmäßige bilaterale Kontakte mit anderen Verwaltungskontrollorganen weltweit.

Für diese internationalen Partnerorganisationen und –institutionen gibt es eine internationale Version des Jahresberichtes in englischer Sprache. Ein besonderer Schwerpunkt dieses Berichtes liegt auf Fällen mit Grundrechtsbezug. Außerdem erscheint auch der jährliche Bericht über die Tätigkeiten als Nationaler Präventionsmechanismus in englischer Sprache.