Corona-Hilfen: Familienministerium hält nicht, was versprochen wurde

17. Oktober 2020

In der Volksanwaltschaft und bei "Bürgeranwalt" häufen sich Beschwerden über den Corona-Familienhärtefonds. Unbürokratische und rasche Hilfe haben sich Familien davon erhofft, die unverschuldet in Not geraten sind. Aber selbstständig Erwerbstätige erhalten erst dann den gesamten Unterstützungsbetrag, wenn der Einkommensverlust mittels Steuerbescheid berechnet werden kann – also im nächsten Jahr. Volksanwalt Bernhard Achitz kritisierte in der ORF-„Bürgeranwalt“-Sendung, dass das Familienministerium die eigenen Vergaberichtlinien nicht einhält – und dass das Ministerium bei den Betroffenen falsche Erwartungen geweckt hatte, als in Pressekonferenzen von schneller Hilfe die Rede war.

Oliver L. ist Berufsfotograf, hat aber wegen der Corona-Pandemie viele Aufträge verloren. Zuerst war er froh über die diversen staatlichen Unterstützungen wie den Corona-Familienhärtefonds des Familienministeriums. L. hat dort Unterstützung beantragt, alle geforderten Unterlagen eingeschickt, und sei versichert worden, dass die Höhe der Unterstützung individuell nach der jeweiligen Familiensituation und nach dem Verdienstentgang berechnet würde. L. rechnete selbst und kam auf 3.060 Euro für seine Familie, für drei Monate.

Ministerium setzt sich über eigene Richtlinien hinweg

Aber er erhielt nur 2.040 Euro und den Hinweis, dass weitere Zuwendungen ausgeschlossen sind. Dass er am Ende des Jahres noch eine Nachzahlung beantragen kann, wurde L. verschwiegen. So ging es auch vielen anderen Selbstständigen. Ihre Ansprüche wurden nicht berechnet, sondern pauschaliert. Einzelunternehmer L. fühlt sich gegenüber Unselbstständigen benachteiligt. In den Richtlinien des Ministeriums ist das aber nicht vorgesehen, kritisiert Volksanwalt Bernhard Achitz: „Eine Verwaltungsbehörde darf sich nicht über die eigenen Richtlinien hinwegsetzen und eine Vorgangsweise wählen, die für die Menschen völlig undurchschaubar ist.“ Und L. fragt sich, wofür er eigentlich Steuerbescheid, Bankomatkarten-Foto und so weiter einsenden musste: „Da hätte ich ja auch ein Foto von meiner Katze und die letzte Tankrechnung einreichen können.“