Brinek zu Bestattung im Armengrab
Wie oft noch müssen der Staatsanwaltschaft bekannte Angehörige aus der Zeitung erfahren, dass ihre Eltern in einem Armengrab beigesetzt wurden? Die Staatsanwaltschaft ordnet die Obduktion an, die Gerichtsmedizin führt sie in ihrem Auftrag durch. Sie müssen daher die Angehörigen von der Freigabe des Leichnams zur Beerdigung verständigen.
Der Vater von Herrn N.N. verstarb am 8. Mai in einem Wiener Spital. Herr N.N. holte einen Kostenvoranschlag für die vom Vater gewünschte Feuerbestattung ein und kümmert sich um die Formalitäten. Doch weil ihn der Verdacht nicht losließ, dass man bei der Behandlung im Spital Fehler gemacht hätte, erstattete er drei Tage nach dem Tod bei der Polizei Anzeige wegen fahrlässiger Tötung. Die Staatsanwaltschaft Wien beschlagnahmte den Leichnam und beauftragte die Gerichtsmedizin mit der Obduktion.
Mehrfach hat sich Herr N.N. sowohl bei der Staatsanwaltschaft Wien als auch bei der Gemeinde Wien erkundigt, wann er eine Beisetzung der sterblichen Überreste seines Vaters veranlassen könne. Stets wurde ihm mitgeteilt, dass der Akt noch offen sei und über eine Freigabe des Leichnams noch nicht entschieden worden wäre. Inzwischen kümmerte Herr N.N. sich weiter um die Formalitäten und hinterließ überall seine Kontaktdaten.
Zwei Monate nach der Freigabe des Leichnams durch die Gerichtsmedizin erfuhr die Familie zufällig durch eine Anzeige der Bestattung Wien in der Zeitung von der Beisetzung. Der Vater wurde bereits im Juni im Armengrab bestattet. Erst Ende August erhielt Herr N.N. ein Schreiben der Staatsanwaltschaft, dass die Ermittlungen eingestellt wurden – ohne über die Freigabe des Leichnams zu informieren.
Herr N.N. wünscht sich nun eine Entschuldigung sowie eine richtige Feuerbestattung.
Volksanwältin Brinek ist entsetzt: „Ich frage mich, wie oft wir hier noch stehen und solche Fälle diskutieren müssen. Die Staatsanwaltschaft hätte Herrn N.N. verständigen müssen, weil sie den Abschluss der Ermittlungen vornimmt.“
Der Vertreter des Justizministeriums sagte in der Sendung, dass die Staatsanwaltschaft die Gutachten der Gerichtsmedizin erst sehr viel später erhalte, deshalb müsste die Gerichtsmedizin die Angehörigen verständigen. In diesem Fall wurden auch alle Daten von Herrn N.N. bekannt gegeben.
Volksanwältin Brinek: „Es ist die Verantwortung der Staatsanwaltschaft, die Angehörigen zu verständigen. Hier handelt es sich um einen Missstand in der Verwaltung auf Kosten von Herrn N.N., dem eine Entschuldigung und ein ordentliches Begräbnis für den Vater zustehen.“
Nachgefragt: Villa in Klosterneuburg mit Schwimmbiotop
Die Nachbarn unterhalb eines Grundstückes beschwerten sich, weil der Grundstücksbesitzer oberhalb ohne Bewilligung ein Schwimmbiotop baute. Außerdem blockiere eine hohe Stützmauer gegen Hangrutsch, die ebenfalls nicht genehmigt wurde, nun ihre Sicht. Zudem befürchteten die Nachbarn, dass die Mauer nicht halten würde.
Laut dem Nachbarn, einem bekannten Opernsänger, sei die Stützwand jedoch professionell gebaut worden und sicher. Die Baubehörde hatte aber wegen dieser Maueraufschüttung einen Baustopp ausgesprochen. Trotzdem wurde weitergebaut - und die Behörde schaute weg. Die ehemalige Volksanwältin Maria Fekter kritisierte in der damaligen Sendung sowohl den Bau der Stützwand als auch die Baubehörde Klosterneuburg. Bei größeren Niederschlägen und Durchfeuchtung könnte die Wand ins Rutschen geraten.
Zwei Jahre später hatte der Opernsänger die Baubewilligung nun bekommen. Die Nachbarn unterhalb sind weiterhin besorgt: es gibt nach wie vor Gutachten, dass die statische Festigkeit nicht gegeben sei. Bisher hatte sich noch nichts gelockert, die Verwitterung sei aber offensichtlich. Daher haben die Nachbarn gegen den Bescheid berufen und es wurde neuerlich an die Baubehörde verwiesen.
„2007 wurde vom Nachbarn unterhalb die erste Anzeige gemacht, 2010 ist das Verfahren noch immer nicht abgeschlossen, während der Bauwerber munter weiterbaut. Das ist eine Vernebelungsaktion auf dem Rücken der Bürgerinnen und Bürger“, kritisierte Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek.