BRINEK: Sturz im Linienbus der Stadtwerke Steyr

1. August 2011

Den 13. Juli 2009 wird ein 76-jähriger Steyr so schnell nicht vergessen. Er kam in einem Linienbus der Stadtwerke Steyr zu Sturz und verletzte sich dabei schwer. Der Pensionist hatte nach dem Einsteigen den Fahrschein entwertet und bei Anfahren des Busses noch keinen Sitzplatz eingenommen. Die Stadt verwies den Geschädigten an ihre Haftpflichtversicherung, welche allerdings eine Schadenersatzzahlung verweigerte.

Der Mann konnte sich allerdings an die Volksanwaltschaft wenden, die bei Problemen mit staatsnahen Unternehmen, also insbesondere wenn die Finanzierung durch Steuergelder erfolgt, weiterhelfen kann. Die Stadtwerke Steyr sind zwar eine Firma mit eigenem Statut, aber ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Sie stehen als Sondervermögen im 100%igen Eigentum der Stadt Steyr. Eine Prüfzuständigkeit der Volksanwaltschaft liegt demnach vor.

Nachdem sich der betroffene Mann vor dem Sturz im Bus einen Platz suchen wollte und somit unter den gegebenen Umständen ganz normal verhalten hatte, regte Volksanwältin, Dr. Gertrude Brinek, der Stadt Steyr gegenüber eine nochmalige Überprüfung des Falles an. Der Magistrat gab zunächst an, dies bereits getan zu haben, dennoch konnte schließlich eine außergerichtliche Lösung gefunden werden.

So erklärte sich die Stadt Steyr bereit, dem Verletzten im Kulanzweg Schadenersatz in Form eines Pauschalbetrags zukommen zu lassen. Die Volksanwältin begrüßte diesen Schritt und freut sich, dass dem Geschädigten damit die Beschreitung des Rechtsweges erspart geblieben ist.

Allgemein hält sie fest, dass sich der Fahrer vor dem Anfahren des Busses vergewissern muss, ob zugestiegene Fahrgäste bereits ihre Plätze eingenommen haben. „So können gefährliche Situationen und Unfälle vermieden werden", ist Brinek überzeugt.